24 March 2026, 16:05

23-Jähriger wegen bewaffneten Drogenhandels vor Gericht in Halle

Erste Ausgabe von 'Z.D.' gedruckt in Nürnberg, Deutschland im Jahr 1791, mit einem Stempel und handgeschriebenem Text auf altem Papier.

23-Jähriger wegen bewaffneten Drogenhandels vor Gericht in Halle

Vor dem Landgericht Halle steht ein 23-jähriger Mann wegen schwerer Drogendelikte vor Gericht. Der im August 2002 geborene Angeklagte muss sich unter anderem wegen bewaffneten Drogenhandels und gewerbsmäßigen Rauschgifthandels verantworten. Bei Durchsuchungen seiner Wohnung und eines dazugehörigen Kellers entdeckten die Ermittler große Mengen an Betäubungsmitteln.

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Der Prozess folgt Ermittlungen zu mutmaßlichen Drogenverkäufen des Angeklagten zwischen August und November 2024. Den Behörden zufolge erzielte er durch den Verkauf von Cannabis, Kokain und Amphetamin an mehrere Käufer einen Umsatz von etwa 4.700 Euro. In einer Anklagepunkt heißt es, er habe einem Abnehmer mindestens ein Kilogramm Cannabis zum Weiterverkauf überlassen.

Bei der Durchsuchung seines Zimmers in der Wohnung seiner Mutter fanden die Beamten rund 630 Gramm Kokain, 1,83 Kilogramm Amphetamin und 77 Gramm Haschisch. In dem verbundenen Keller entdeckten sie zusätzlich zwei Kilogramm Haschisch, 2,3 Kilogramm flüssige Amphetamin-Base sowie einen Kanister mit 4,15 Kilogramm verdünnter Schwefelsäure.

Auch Waffen wurden auf dem Grundstück sichergestellt. Im Zimmer des Angeklagten befanden sich zwei Klappmesser, ein Schwert und eine ungeladene CO₂-Pistole. Ein weiteres Messer wurde im Keller gefunden.

Dem Angeklagten wird zudem vorgeworfen, in seiner ersten Haftverhandlung falsch ausgesagt zu haben. Er soll behauptet haben, die Drogen gehörten einer anderen Person – eine Aussage, die die Staatsanwaltschaft nun widerlegt.

Bei einer Verurteilung droht dem Mann eine Mindesthaftstrafe von fünf Jahren. Das Gericht wird Beweise für seine mutmaßliche Beteiligung am großangelegten Drogenhandel sowie den Waffenbesitz prüfen. Ein Urteil wird nach weiteren Verhandlungsterminen erwartet.

Quelle