AfD-Antrag für fairen Wahlkampf in Halle scheitert an rechtlichen Bedenken
Moritz HoffmannAfD-Antrag für fairen Wahlkampf in Halle scheitert an rechtlichen Bedenken
Die AfD-Fraktion im Stadtrat von Halle brachte einen Antrag ein, der zu einem fairen und gewaltfreien Wahlkampf vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt aufrief. Die Mehrheit des Hauptausschusses lehnte den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Stadtverordnetenversammlung habe dafür keine rechtliche Kompetenz.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD, Raue, hatte sich vehement für den Antrag eingesetzt und vor wachsenden sozialen Spannungen gewarnt. Zur Begründung verwies er auf Vorfälle bei früheren Wahlen, darunter zerstörte Plakate und körperliche Angriffe, die seiner Meinung nach ein Handeln erforderten. Zudem forderte Raue von der Verwaltung klare Hinweise, wie der Antrag formuliert werden müsse, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen.
Die Stadtverwaltung entgegnete, der Stadtrat sei nicht befugt, sich zu übergeordneten politischen Themen zu äußern, und berief sich dabei auf Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Katja Müller von der Linken argumentierte, der Stadtrat sei nicht das richtige Gremium für einen solchen Appell. Schließlich stimmte der Hauptausschuss mehrheitlich für die Ablehnung des AfD-Vorstoßes.
Damit bleibt der Aufruf der AfD zu einem friedlichen Wahlkampf auf kommunaler Ebene unerfüllt. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bleibt für September 2023 angesetzt. Die Haltung der Verwaltung zur fehlenden Zuständigkeit markiert das endgültige Urteil in dieser Angelegenheit.






