AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Der sächsische Landesverband der AfD bereitet eine Klage gegen die Landesregierung vor, nachdem die Partei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde. Die AfD bezeichnet die Bewertung durch den Verfassungsschutz als ungerecht und rechtlich fehlerhaft. Zwar haben bereits zwei Gerichte die Einschätzung des Verfassungsschutzes bestätigt, doch die Partei kündigt weitere rechtliche Schritte an – es sei denn, die Entscheidung wird zurückgenommen und der vollständige Bericht veröffentlicht.
Der Streit begann 2023, als sowohl der Bundes- als auch der sächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextrem einstuften. Auch die Jugendorganisation der Partei, die Junge Alternative, wurde als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Die AfD weist diese Vorwürfe wiederholt zurück und argumentiert, ihre Äußerungen – darunter Bezüge zu einer „internationalen Finanzelite“ – seien fälschlich als antisemitisch dargestellt worden.
Die Partei zog vor Gericht, doch sowohl das Verwaltungsgericht Dresden als auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen bestätigten die Einstufung. Zuletzt urteilte das Oberverwaltungsgericht im Januar 2025 zugunsten des Verfassungsschutzes. Dennoch bezeichnete der sächsische AfD-Landesvorsitzende Jörg Urban die Bewertung als „rechtlich nicht haltbar“ und warf der Behörde vor, die Aussagen der Partei verdreht zu haben. Das Innenministerium verteidigte sein Vorgehen und betonte, die AfD habe gemäß den Verfahrensregeln Einsicht in die relevante Bewertung erhalten. Die Partei jedoch besteht auf der vollständigen Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts, der bisher unter Verschluss bleibt. Sollte die Einstufung nicht aufgehoben und der Bericht nicht veröffentlicht werden, kündigte die AfD nun an, Klage einzureichen.
Der juristische Vorstoß der AfD ist der vorläufige Höhepunkt einer jahrelangen Reihe von Gerichtsverfahren um die Rechtsextremismus-Einstufung. Während sowohl der Bundes- als auch der sächsische Verfassungsschutz an ihren Bewertungen festhalten, beharrt die Partei auf einem unfairen Verfahren. Sollte die Klage tatsächlich eingereicht werden, wäre dies ein weiteres Kapitel im anhaltenden Konflikt zwischen der AfD und den deutschen Sicherheitsbehörden.