Bauunternehmer wegen Scheinselbstständigkeit und Lohnbetrugs zu Geldstrafe verurteilt

Admin User
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Ein Gebäude mit Graffiti auf der rechten Seite, ein Signalmast rechts und ein Pfahl vorne.

Bauunternehmer wegen Scheinselbstständigkeit und Lohnbetrugs zu Geldstrafe verurteilt

Ein Unternehmer aus dem Landkreis Börde in der Baubranche ist wegen Lohnverstößen und der falschen Einstufung von Beschäftigten als "selbstständige" Arbeiter verurteilt worden – obwohl es sich tatsächlich um scheinselbstständige Arbeitnehmer handelte.

Der 52-jährige Geschäftsmann gestand die Vorwürfe vor Gericht ein. Er wurde in 19 Fällen der Vorenthaltung und Veruntreuung von Löhnen schuldig gesprochen. Eine Prüfung ergab, dass die betroffenen Arbeitnehmer nicht sozialversicherungspflichtig gemeldet waren, wodurch über einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten ein Gesamtausfall von über 20.000 Euro an Sozialabgaben entstand. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro.

Das Urteil ist seit dem 12. Dezember 2024 rechtskräftig. Der Name des Bauunternehmens, das der Verurteilte führt, wurde in den Berichten nicht genannt.

Durch das Vorgehen des Unternehmers entstanden den Sozialkassen erhebliche Verluste, und seine Mitarbeiter wurden möglicherweise benachteiligt. Das Urteil des Gerichts sendet ein deutliches Signal: Die falsche Klassifizierung von Arbeitnehmern und die Vorenthaltung von Löhnen werden nicht geduldet.