BGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Landwirt-Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Lea KrauseBGH-Urteil: Bauunternehmen muss defekten Landwirt-Silo nach 15 Jahren komplett sanieren
Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Landwirt-Silo endet mit Grundsatzurteil
Der langjährige juristische Streit um einen fehlerhaften Landwirtschafts-Silo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 27. November 2025, dass ein Bauunternehmen die defekte Anlage aus dem Jahr 2010 vollständig auf eigene Kosten instand setzen muss. Das unter dem Aktenzeichen VII ZR 112/24 geführte Verfahren bestätigt das Recht des Landwirts auf einen mangelfreien Silo – so, wie es ursprünglich vertraglich zugesichert wurde.
Der Silo war im September 2010 errichtet worden, wies jedoch kurz nach der Fertigstellung schwere Mängel auf: Es bildeten sich Risse, die Oberflächen wurden uneben, und der Beton zeigte bereits kurz nach der Übergabe Schäden. Bereits 2013 leitete der Landwirt ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.
2015 reichte der Bauer Klage ein und forderte 120.000 Euro als Vorschuss für die Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm zunächst in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg kürzte die Summe später jedoch um ein Drittel – mit der Begründung, dass die jahrelange Nutzung des Silos zu dessen Verschlechterung beigetragen habe.
Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil nun auf. Er entschied, dass das Bauunternehmen die gesamten Reparaturkosten tragen muss – unabhängig davon, wie der Silo genutzt wurde oder in welchem Zustand er sich nach der Bauphase befand. Ausschlaggebend blieb das vertraglich zugesicherte Recht des Landwirts auf eine mangelfreie Konstruktion.
Mit dem endgültigen Urteil erhält der Landwirt nun vollständigen Schadensersatz für die Instandsetzung des Silos. Das Bauunternehmen ist verpflichtet, alle notwendigen Korrekturen auf eigene Rechnung durchzuführen. Die Entscheidung unterstreicht den Grundsatz, dass Handwerker und Bauunternehmen ihre Leistungen vertragsgemäß und frei von Mängeln erbringen müssen.






