30 April 2026, 10:05

Brandenburg einigt sich auf Kompromiss bei Nottransportkosten – Patienten bleiben verschont

Ambulanz auf einer Stadtstra├če mit hohen Geb├Ąuden, Stra├čeninfrastruktur und Passanten im Hintergrund.

Brandenburg einigt sich auf Kompromiss bei Nottransportkosten – Patienten bleiben verschont

Streit um Nottransportkosten in Brandenburg beigelegt

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Ein Konflikt über die Finanzierung von Nottransporten im Land Brandenburg hat eine Lösung gefunden. Die Stadt Cottbus und die Krankenkassen haben sich auf einen Kompromiss zur Kostenübernahme geeinigt. Dies folgt auf ein Gerichtsurteil, das klärte, welche Rettungsfahrten von den Versicherern zu tragen sind.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass nicht dringliche oder sogenannte "Leerfahrten" von Rettungswagen nicht von den Krankenkassen erstattet werden müssen. Dazu zählen Einsätze, bei denen Patienten zwar versorgt, aber nicht ins Krankenhaus gebracht werden. Bisher übernehmen in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte diese Kosten zunächst und fordern sie später von den Kassen zurück.

Der Landkreis Märkisch-Oderland hatte bereits 2025 damit begonnen, Gebührenbescheide für Nottransporte zu verschicken – als erste Kommune in der Region. Cottbus hingegen hatte ähnliche Pläne erwogen, sie aber nach Verhandlungen fallen lassen. Laut der neuen Vereinbarung wird die Stadt Patienten keine Rechnungen für Nottransportgebühren mehr ausstellen.

Der Kompromiss sichert die Finanzierung lebenswichtiger Notdienste und verhindert, dass Patienten unerwartete Kosten für Rettungseinsätze tragen müssen – selbst wenn keine Krankenhausaufnahme erfolgt. Damit entfällt in Cottbus das Risiko, dass Bürger Gebührenbescheide für Transportleistungen erhalten. Die Krankenkassen übernehmen weiterhin die Kosten für berechtigte Notfälle, während nicht dringliche Einsätze in der Verantwortung der Kommunen bleiben. Die Regelung gewährleistet die Verfügbarkeit der Dienstleistungen, ohne die Kosten direkt auf die Bürger abzuwälzen.

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