10 April 2026, 12:06

Cannabis-Teillegalisierung: Warum die Kritik zwei Jahre nach dem Start wächst

Gruppe von Menschen, die um ein Auto mit einem "Legalise Cannabis Ireland"-Schild stehen, umgeben von Gebäuden unter einem klaren blauen Himmel, mit Papieren im Auto visible.

Cannabis-Teillegalisierung: Warum die Kritik zwei Jahre nach dem Start wächst

Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland: Zwei Jahre nach Inkrafttreten wächst die Kritik

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Am 1. April 2024 trat in Deutschland die teilweise Legalisierung von Cannabis in Kraft – seitdem dürfen Erwachsene die Droge unter strengen Auflagen besitzen und konsumieren. Seitdem ist auch die Gründung nicht-kommerzieller Anbauvereine erlaubt, die Cannabis für ihre Mitglieder anbauen und verteilen. Doch zwei Jahre später werfen Kritiker der Regelung vor, sie habe den Schwarzmarkt nicht eingedämmt, sondern unerwünschte Nebenwirkungen hervorgebracht.

Nach dem neuen Gesetz dürfen Erwachsene Cannabis in begrenzten Mengen legal konsumieren und besitzen. Ab dem 1. Juli 2024 wurde es registrierten Anbauvereinen – mit jeweils bis zu 500 Mitgliedern – gestattet, gemeinsam Cannabis anzubauen und ausschließlich an ihre Mitglieder abzugeben. Allein in Brandenburg wurden bereits 21 solche Vereine genehmigt, sechs weitere Anträge befinden sich noch in Prüfung.

Doch wie Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) einräumt, kann das legale Angebot die Nachfrage nicht decken. Viele Konsumenten greifen weiterhin auf illegale Händler zurück, die ihr Geschäft sogar ausgebaut haben. Ein Zwischenbericht des Innenministeriums warnt zudem, dass Schwarzmarkt-Netzwerke nicht geschwächt, sondern gestärkt aus der Reform hervorgegangen seien – und nun sogar härtere Drogen vertrieben würden.

Auch im Straßenverkehr macht sich die Legalisierung bemerkbar: 2025 stieg die Zahl der Verdachtsfälle von Fahrten unter Cannabis-Einfluss um 31,5 Prozent – von 1.313 im Jahr 2024 auf 1.727. Die Anzahl der Unfälle mit Cannabis-Beteiligung erhöhte sich leicht von 115 (2024) auf 119 (2025). Als Reaktion führte die Regierung im August 2024 einen gesetzlichen THC-Grenzwert ein: Wer mit 3,5 Nanogramm oder mehr pro Milliliter Blutserum erwischt wird, muss 500 Euro Strafe zahlen und erhält einen einmonatigen Fahrverbot.

Der Widerstand gegen das Gesetz wächst. Auf dem CDU-Landesparteitag im Februar stimmten die Delegierten für eine vollständige Abschaffung der Teillegalisierung. Die Bilanz der Reform bleibt zwiespältig: Zwar arbeiten die Anbauvereine legal, doch der Schwarzmarkt floriert weiter, und die Sorge um die Verkehrssicherheit nimmt zu. Während die CDU auf eine Rücknahme der Regelung drängt, steht die Zukunft der deutschen Cannabis-Gesetze nun auf dem Spiel.

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