06 May 2026, 22:05

Deutsche YouTuber wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Grauzone

Plakat für den Radiosender "Die Stimme der liberalen Muslime" mit Bildern von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

Deutsche YouTuber wegen Islam-Kritik in strafrechtlicher Grauzone

Zwei deutsche christliche YouTuber, bekannt als Niko und Tino, stehen wegen eines Videos, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren, unter strafrechtlicher Untersuchung. Das Duo veröffentlichte 2024 einen Clip mit dem Titel „Der Islam ist nicht Frieden“, der eine juristische Prüfung auslöste, ob ihre Äußerungen gegen Hassrede-Gesetze verstoßen.

Die Hamburger Behörden prüfen, ob das Video gegen Paragraf 166 des deutschen Strafgesetzbuchs verstößt, der die Beleidigung religiöser Bekenntnisse und die Störung der öffentlichen Ordnung unter Strafe stellt. In dem umstrittenen Video hieß es unter anderem: „Der Islam und die Botschaft dahinter bringen nur Hass, Macht und Mord“ – zudem werde die Religion mit „keinem Frieden, keiner Freude und keinem Leben“ assoziiert. Eingeschnitten waren auch Aufnahmen von Protesten, auf denen Personen zu sehen sind, die Hass gegen Israel schüren oder gewalttätige Angriffe feiern.

Niko und Tino betreiben den YouTube-Kanal „Ewiges Leben“, auf dem sie über Christentum, Glauben und gesellschaftliche Themen diskutieren. Ihr Anwalt, Marco Wingert, fordert die Einstellung des Verfahrens mit der Begründung, das Video spiegle christliche Überzeugungen wider und stehe unter dem Schutz der Meinungsfreiheit.

Die Ermittlungen stoßen auf Kritik, etwa vom Christlichen Polizeiverein, der behauptet, es gebe keine rechtliche Grundlage für eine Verfolgung der Äußerungen. Beobachter werfen die Frage auf, ob in Deutschland ein doppelter Maßstab bei der Meinungsfreiheit angewendet werde – und ob das Justizsystem seine Regeln ungleich anwende.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft weiterhin, ob der Inhalt des Videos als unzulässige Religionsbeleidigung einzustufen ist. Die Entscheidung über eine Anklage – oder eine mögliche Einstellung des Verfahrens – wird zeigen, wie Deutschland in Fällen religiöser Kritik den Spagat zwischen Hassrede-Gesetzen und Meinungsfreiheit meistert.

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