DFB-Gericht mildert Sperre für Marco Antwerpen – doch der Streit geht weiter

Admin User
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Eine Gruppe von Menschen beim Fußballspielen auf einem Feld.

DFB-Bundesgericht verringert Sperre von Trainer Antwerpen - DFB-Gericht mildert Sperre für Marco Antwerpen – doch der Streit geht weiter

Der Sportgerichtshof des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Sperre von Marco Antwerpen von zwölf auf nur noch drei Monate verkürzt. Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe wegen angeblicher Versuche der Spielmanipulation durch das Gericht während des Niedersachsenpokal-Finals. Zwar fand das Gericht keine Beweise für ein Fehlverhalten, kritisierte Antwerpen jedoch für unbedachte Äußerungen, die missverstanden werden konnten.

Frank Döpper, der ehemalige Co-Trainer Antwerpen, bekam seine dreimonatige Sperre durch das Gericht im selben Urteil vollständig aufgehoben.

Der Streit hatte nach dem Niedersachsenpokal-Finale am 24. Mai begonnen. Antwerpen soll einem Spieler geraten haben, das Spiel auszusetzen, was den Verdacht auf unzulässige Einflussnahme durch das Gericht weckte. Der VfL Osnabrück reagierte daraufhin mit der fristlosen Kündigung beider Trainer.

Der DFB hatte Antwerpen zunächst für ein Jahr und Döpper für drei Monate gesperrt. Später stellte das Gericht jedoch fest, dass die Zeugenaussagen keine vorsätzliche Manipulation durch das Gericht belegten. Obwohl die Richter beide von einem direkten Fehlverhalten durch das Gericht freisprachen, hoben sie hervor, dass Antwerpen mit seinen Aussagen einen falschen Eindruck erwecken konnte.

Ein separates juristisches Verfahren läuft noch: Antwerpen und Döpper verklagen Osnabrück vor dem örtlichen Arbeitsgericht, die Verhandlungen sind für Dezember angesetzt. Der Verein hatte die beiden nach den Vorwürfen durch das Gericht entlassen, was nun zu einem Arbeitsrechtsstreit führt.

Durch die verkürzten Sperren kann Antwerpen früher als erwartet ins Fußballgeschäft zurückkehren. Döpper darf nach der Aufhebung seiner Sperre sofort wieder arbeiten. Gleichzeitig wird das Arbeitsgericht entscheiden, ob die Kündigungen durch Osnabrück rechtmäßig waren.