Drei Gleisbetretende lösen 41-minütige Bahn-Sperrung bei Müngstener Brücke aus
Jonas SchulteDrei Gleisbetretende lösen 41-minütige Bahn-Sperrung bei Müngstener Brücke aus
Drei Personen bei unerlaubtem Betreten der Gleisanlagen nahe der Müngstener Brücke erwischt
Am Sonntag, dem 8. März, wurden drei Personen dabei ertappt, wie sie sich unerlaubt auf den Gleisanlagen in der Nähe der Müngstener Brücke aufhielten. Ihr Verhalten führte zu einer 41-minütigen Sperrung der Strecke und löste einen kostspieligen Großeinsatz mehrerer Behörden aus. Nun prüfen die zuständigen Stellen rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Beteiligten.
Augenzeugen berichteten, gegen 12:05 Uhr zwei Erwachsene und ein Kind in der Nähe der Brücke gesehen zu haben. Aufgrund ihrer Anwesenheit musste der Bahnverkehr zwischen 12:09 und 12:50 Uhr eingestellt werden. Notfallteams – darunter die Bundespolizei, die Wuppertaler Polizeidirektion sowie die Feuerwehren aus Solingen und Remscheid – rückten umgehend aus, um die Lage zu sichern.
Die beiden Erwachsenen gaben später an, ihre Navigations-App habe sie auf die Brücke geleitet. Die Bundespolizei betonte jedoch, dass das Ignorieren von Verbotsschildern inakzeptabel sei. Gegen die beiden Erwachsene wurden nun Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Hausfriedensbruchs eingeleitet; zudem belastet sie die Bundespolizei mit 99,60 Euro für die Einsatzkosten.
Die Feuerwehr Solingen hat bereits einen offiziellen Kostenbescheid nach dem Brandschutzgesetz Nordrhein-Westfalens ausgestellt und den beiden eine Rechnung über rund 656 Euro zugestellt. Die Wuppertaler Polizeidirektion fügte weitere Gebühren in Höhe von 118,50 Euro pro Person hinzu. Unterdessen prüft die Stadt Remscheid noch, ob sie zusätzliche Kosten geltend macht – ein Zeitplan für eine Entscheidung steht jedoch noch aus.
Der Vorfall hat nicht nur Bußgelder und juristische Schritte zur Folge, sondern verursachte auch erhebliche Kosten für den Einsatz der Rettungskräfte. Die Behörden warnen erneut vor den Gefahren und finanziellen Risiken, die mit dem unbefugten Betreten von Bahnanlagen einhergehen. Der Fall unterstreicht zudem, wie wichtig es ist, Sicherheitshinweise im Umfeld von Verkehrsnetzen zu beachten.






