Ermittlungen gegen 71-Jährige eingestellt: "Nazi"-Vorwurf gegen Höcke war zulässige Meinungsäußerung
Jonas SchulteErmittlungen gegen 71-Jährige eingestellt: "Nazi"-Vorwurf gegen Höcke war zulässige Meinungsäußerung
Eine 71-jährige Frau aus Halle (Saale) sah sich mit Ermittlungen konfrontiert, nachdem sie den AfD-Politiker Björn Höcke im April bei einer Demonstration als „Nazi“ bezeichnet hatte. Der Fall, zunächst von der Polizei Magdeburg bearbeitet, wurde später an die Staatsanwaltschaft Halle zur weiteren Prüfung übergeben. Die Behörden haben die Ermittlungen gegen sie nun endgültig eingestellt.
Der Vorfall ereignete sich im April, als die Frau, Mitglied der Aktivistengruppe Omas gegen Rechts, bei einer Kundgebung in Magdeburg ein Schild mit der Aufschrift „Björn Höcke ist ein Nazi“ hochhielt. Die Polizei leitete daraufhin von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung einer Person des öffentlichen Lebens ein. Während der laufenden Untersuchungen verzichtete die Frau darauf, das Schild erneut zu zeigen.
Der Fall wurde bald an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben, da die mutmaßliche Straftat in deren Zuständigkeitsbereich fiel. Die Ermittler prüften, ob ihre Äußerung eine Ehrverletzung darstellte oder als zulässige Meinungsäußerung zu werten war. Entscheidend für ihre Bewertung war Höckes juristische Vorgeschichte: Er war vom Landgericht Halle bereits zweimal wegen der Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen verurteilt worden.
Nach sorgfältiger Prüfung der Beweise kamen die Staatsanwälte zu dem Schluss, dass die Einstufung Höckes als „Nazi“ durch die Frau keine bloße Beleidigung, sondern ein tatsachenbasiertes Werturteil war, das durch die Meinungsfreiheit geschützt ist. Sie stellten fest, dass kein strafbarer Tatbestand vorlag, und stellten das Verfahren offiziell ein.
Die Entscheidung bestätigt, dass das Protestschild der Frau nicht gegen das Gesetz verstieß. Die Staatsanwaltschaft wertete ihre Äußerung als legitime Form der Kritik – insbesondere vor dem Hintergrund von Höckes früheren Verurteilungen. Der Fall wurde nun vollständig eingestellt, womit die rechtliche Prüfung ihrer Handlung beendet ist.






