Friedhofsgebühren steigen: Neue Regeln ab April 2026 geplant
Der Stadtrat steht vor einer Abstimmung über umfangreiche Änderungen der Friedhofsgebühren und -leistungen. Die geplanten Anpassungen sollen die Inflation ausgleichen und gleichzeitig neue Optionen für trauernde Familien einführen. Bei Annahme tritt die überarbeitete Satzung nach dem 29. April 2026 in Kraft.
Die Änderungen sehen vor, die Kostendeckungsrate für die Aufbahrungshalle von 40 auf 60 Prozent anzuheben. Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden künftig voll kostendeckend erhoben, während Grabstellen weiterhin teilweise subventioniert bleiben. Einige Nutzungsentgelte für Einrichtungen sinken hingegen aufgrund aktualisierter Preiskalkulationen.
Neu geschaffen wird ein Bestattungsbereich für "Engelskinder", der Eltern ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung steht. Urnenrasengräber dürfen künftig doppelt belegt werden, und individuelle Grabsteine werden zugelassen. Die Änderungen folgen auf jahrelang gestiegene Kosten und zielen darauf ab, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.
Durch die Neuregelungen rechnet die Stadt mit jährlichen Mehreinnahmen von etwa 54.500 Euro. Laut Behörden soll damit ein transparenteres und stabileres Finanzierungsmodell für die kommunalen Friedhöfe etabliert werden.
Die endgültige Entscheidung fällt in der Ratssitzung am 29. April 2026. Bei Zustimmung müssen Familien in einigen Bereichen mit höheren Gebühren rechnen, erhalten aber gleichzeitig kostenfreie Optionen für die Bestattung von Säuglingen. Die Stadt erwartet, dass die Reformen die finanzielle Stabilität stärken, ohne die Unterstützung für Trauernde zu vernachlässigen.






