Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung: Persönliches Budget muss realistische Löhne decken

Admin User
1 Min.
Ein Blatt Papier mit einer Schrift darauf.

Gericht stärkt Rechte von Menschen mit Behinderung: Persönliches Budget muss realistische Löhne decken

Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hat geklärt, wie die Bezahlung von persönlichen Assistenten im Rahmen des Persönlichen Budgets zu tragen ist. Die am 10. November 2025 ergangene Entscheidung bestätigt, dass Menschen mit Behinderungen Anspruch auf eine Förderung haben, die die ortsüblichen Lohnstandards für ihre Betreuungskräfte widerspiegelt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Leistungen realistische Gehaltskosten bei der Berechnung der Unterstützung berücksichtigen müssen.

Das Gericht prüfte einen Fall, in dem eine betroffene Person die Erstattung höherer Löhne für ihre Assistenten beantragt hatte. Zwar lehnte es vorläufige finanzielle Hilfen ab – mit der Begründung, dass im Budgetkonto der Klägerin ausreichend Rücklagen vorhanden seien –, betonte jedoch, dass das Persönliche Budget die festgestellten Bedarfe decken müsse, einschließlich angemessener Löhne für das Betreuungspersonal.

Das Urteil unterstreicht, dass die Berechnung des Persönlichen Budgets die realistischen Gehaltserwartungen für Pflegekräfte abbilden muss. Menschen mit Behinderungen können nun erwarten, dass ihre Förderung die lokal üblichen Löhne bei der Anstellung von Assistenten berücksichtigt. Die richterlichen Hinweise zu Tarifverträgen und der Beschäftigung von Familienangehörigen schaffen zudem klarere Maßstäbe für künftige Fälle.