Gericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit Online-Plattformen für Rezeptmedikamente
Lea KrauseGericht stoppt Apotheken-Kooperationen mit Online-Plattformen für Rezeptmedikamente
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken die Zusammenarbeit mit Online-Plattformen einstellen müssen, die verschreibungspflichtige Medikamente über Fragebögen anbieten. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gegen den Anbieter DoktorABC und eine Partnerapotheke. Das Gericht urteilte, dass solche Kooperationen gegen Werberegeln verstoßen und die Apothekenlizenzen gefährden.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Apotheke, die mit DoktorABC zusammenarbeitete – einer Plattform, auf der Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Formulars verschreibungspflichtige Arzneimittel auswählen können. Die AKNR argumentierte, dass dieses Geschäftsmodell gegen das Verbot der Bewerbung verschreibungspflichtiger Medikamente verstößt, selbst wenn keine konkreten Präparate genannt werden. Das Landgericht Berlin II gab der Kammer recht und stellte fest, dass Apotheken eine Mitschuld an der rechtswidrigen Werbung ihrer Plattformpartner tragen.
Das Urteil steht im Einklang mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, die bestätigt, dass Werbeverbote auch für Medikamentenkategorien gelten – nicht nur für einzelne Wirkstoffe. Dies widerspricht einem früheren einstweiligen Beschluss des Landgerichts Frankfurt, das in einem ähnlichen Fall mit DoktorABC zu einer anderen Einschätzung gelangt war.
Die AKNR warnte, dass Apotheken bei Fortführung solcher Partnerschaften mit rechtlichen Konsequenzen und dem Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen müssten. Zudem untergraben Plattformen, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln, das Prinzip der freien Apothekenwahl. Die Rechtsabteilung der Kammer wird das Urteil nun genau prüfen und weitere Schritte einleiten, um illegale Geschäftsmodelle zu unterbinden.
Die Entscheidung unterstreicht die strengen Werberegeln für verschreibungspflichtige Arzneimittel – selbst dann, wenn Plattformen auf die Nennung konkreter Produkte verzichten. Apotheken sind nun gezwungen, ihre Kooperationen zu überprüfen, um Strafen oder den Verlust der Lizenz zu vermeiden. Die AKNR kündigte an, das Urteil zu nutzen, um gegen weitere rechtswidrige Online-Apothekenmodelle vorzugehen.






