24 April 2026, 18:25

Gifhorns Stadtrat beschließt Haushalt 2026 ohne Steuererhöhungen

Eine Straßenansicht in Toronto mit hohen Gebäuden, Fahrzeugen, Fußgängern, Bäumen und trockenen Blättern auf dem Boden unter einem sichtbaren Himmel.

Gifhorns Stadtrat beschließt Haushalt 2026 ohne Steuererhöhungen

Stadtrat von Gifhorn verabschiedet Haushaltsplan für 2026 nach monatelanger Prüfung

Nach monatelangen sorgfältigen Beratungen hat der Stadtrat von Gifhorn die finanziellen Pläne für das Jahr 2026 finalisiert. Jedes Projekt und jeder Ausgabenposten wurde in ausführlichen Diskussionen mit lokalen Politikern und Verwaltungsmitarbeitern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ein Haushalt, der auf Steuererhöhungen verzichtet und gleichzeitig Schlüsselvorhaben in der gesamten Stadt finanziert.

Der Prozess begann mit detaillierten Verhandlungen innerhalb der Verwaltung, bei denen Beamte jede Kostenposition prüften und geplante Vorhaben neu bewerteten. Nach letzten Anpassungen verabschiedete der Stadtrat den Haushalt am 19. Januar 2026. Anschließend ging der Plan an die kommunale Aufsichtsbehörde des Landkreises Gifhorn, die ohne Einwände ihre Zustimmung erteilte.

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Bürgermeister Matthias Nerlich betonte, dass der Haushalt die Steuern für die Einwohner stabil halte. Zudem bleibe die Finanzierung freiwilliger Leistungen erhalten, sodass es keine Kürzungen bei lokalen Einrichtungen gebe. Zu den großen Projekten zählen eine neue Zweifeld-Sporthalle am Süd-Sportzentrum, umfangreiche Straßeninstandsetzungen sowie die Modernisierung des städtischen Schießstandes.

Um diese Vorhaben zu unterstützen, hat der Rat die Aufnahme von Krediten in Höhe von rund 39 Millionen Euro genehmigt. Die Mittel fließen in Investitionsprojekte und Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums. Rechtlich voll wirksam wird der Haushalt nach Ablauf der öffentlichen Auslegungsfrist am 7. Mai 2026.

Mit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde kann die Stadt nun ihre geplanten Maßnahmen umsetzen. Der Haushalt 2026 sichert die Finanzierung von Infrastruktur, Sporteinrichtungen und öffentlichen Dienstleistungen. Sobald die Auslegungsfrist endet, sind alle Mittelzuweisungen rechtlich bestätigt und können in die Tat umgesetzt werden.

Quelle