Halles Sportvereine zahlen ab Juli 2026 ermäßigte Betriebskosten für städtische Sporthallen

Admin User
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Ein Golfplatz mit einem Haus, Bäumen und Himmel im Hintergrund.

Halles Sportvereine zahlen ab Juli 2026 ermäßigte Betriebskosten für städtische Sporthallen

Entscheidung im Stadtrat: Sportvereine in Halle (Saale) müssen künftig Betriebskostenanteile zahlen – aber erst ab Juli

*Entscheidung im Stadtrat: Sportvereine in Halle (Saale) müssen künftig für die Nutzung städtischer Sporthallen neue Gebühren entrichten. Der Stadtrat billigte den Plan am Mittwoch, verschob den Starttermin jedoch auf Juli 2026. Die Vereine zahlen dann einen ermäßigten Stundenlohnrechner von 2,38 Euro pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer – statt der ursprünglich vorgesehenen höheren Gebühren.

Der ursprüngliche Vorschlag der Stadtverwaltung sah deutlich höhere Kosten vor. Die Gebühren sollten bis 2028 auf 4,76 Euro pro Stunde und bis 2029 auf 5,95 Euro pro Stunde steigen. Der Stadtrat passte den Plan jedoch an und setzte den Einstiegssatz auf 2 Euro pro Stunde zzgl. 19 Prozent Mehrwertsteuer fest.

Die neuen Gebühren gelten ab Juli nächsten Jahres, beginnend mit 2,38 Euro pro Stunde. Eine Überprüfung im Jahr 2027 soll klären, ob die Preise wie ursprünglich geplant steigen. Bis dahin gelten für die Vereine die vom Stadtrat beschlossenen ermäßigten Sätze.