Hubig will Feminizide im Strafgesetzbuch als Mord bestrafen lassen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Änderungen im Strafgesetzbuch vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte schärfer zu ahnden. Mit der Initiative soll sichergestellt werden, dass Morde mit geschlechtsspezifischen Motiven künftig stets als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Bisher werden einige Fälle, in denen Besitzansprüche oder geschlechterbezogene Beweggründe eine Rolle spielen, noch milder als Totschlag bestraft.
Nach geltendem Recht können Tötungen aus Besitzdenken oder Kontrollzwang zwar als Mord verfolgt werden. Dennoch gibt es weiterhin Uneinheitlichkeiten in der Rechtsprechung, sodass manche Taten weiterhin nur als Totschlag geahndet werden. Hubig, Mitglied der SPD, will die Gesetzeslage präzisieren und darin explizit „Feminizide“ sowie andere geschlechtsspezifische Straftaten verankern.
Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass eine Tat automatisch als Mord gewertet wird, wenn das Opfer allein wegen seines Geschlechts – etwa als Frau – getötet wurde. Damit würde eine rechtliche Lücke geschlossen: Während Totschlag mit begrenzten Haftstrafen und Aussetzung auf Bewährung geahndet wird, ermöglicht die Einstufung als Mord lebenslange Freiheitsstrafen.
Im Mittelpunkt von Hubigs Vorstoß steht die Erweiterung des Mordparagraphen um geschlechtsspezifische Tatmotive. Prokurist:innen hätten so klarere rechtliche Grundlagen, um in Fällen, in denen das Geschlecht eine zentrale Rolle spielt, härtere Strafen zu beantragen.
Sollte die Reform verabschiedet werden, würde sie den rechtlichen Schutz vor geschlechterbasierter Gewalt stärken. Statt Totschlag käme dann Mord in Frage – mit deutlich strengeren Strafen für die Täter. Die Bundesregierung arbeitet nun daran, die Gesetzesänderung final auszugestalten, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.






