Jahresend-Check: So senken Sie jetzt Ihre Steuerlast mit cleveren Tricks

Admin User
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Mehrere Kreuze, Papiere und Schlüsselanhänger sind auf einem Glastisch angeordnet.

Mit diesen Tipps können Sie noch Steuern sparen bis zum Jahresende - Jahresend-Check: So senken Sie jetzt Ihre Steuerlast mit cleveren Tricks

Jahresende naht: Steuerzahler sollten jetzt handeln, um ihre Steuerlast zu optimieren Mit dem nahenden Jahresende wird Steuerzahlern empfohlen, ihre finanzielle Situation zu überprüfen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Noch bis zum 31. Dezember – teilweise sogar früher – lassen sich durch gezielte Schritte mögliche Steuervorteile sichern.

Freistellungsaufträge prüfen und Verlustbescheinigung beantragen Anleger sollten zunächst sicherstellen, dass ihre Freistellungsaufträge für Zinsen und Kapitalerträge bei der Bank korrekt hinterlegt sind. Zudem lohnt es sich, bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung anzufordern, um eventuelle Gewinne des Jahres auszugleichen.

Steuerklasse für Ehepaare anpassen Verheiratete Paare sollten ihre Steuerklassenkombination überdenken – besonders dann, wenn sich das Einkommensverhältnis im neuen Jahr ändert. Für 2026 könnten Kombinationen wie III/V oder IV/IV mit Faktor vorteilhaft sein, abhängig von den individuellen Einkommensunterschieden und steuerlichen Auswirkungen.

Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen bündeln Wer bis zum 31. Dezember berufsbedingte Ausgaben zusammenfasst, kann seine Steuerlast mindern – vorausgesetzt, die Summe übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro. Auch die Anschaffung eines Implantats oder einer neuen Brille noch in diesem Jahr kann sich lohnen, falls dadurch die individuelle "zumutbare Belastungsgrenze" für Krankheitskosten überschritten wird.

Nichtveranlagungsbescheinigung und Lohnsteuerermäßigung prüfen Geringverdiener mit größeren Kapitalvermögen sollten kontrollieren, ob ihre Nichtveranlagungsbescheinigung noch gültig ist, um die Kapitalertragsteuer zu vermeiden. Arbeitnehmer mit hohen Ausgaben können bis zum 30. November einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, wenn ihre Kosten 600 Euro jährlich (bzw. 1.830 Euro bei Werbungskosten) übersteigen.

Steuererklärung auch bei Pflichtfreiheit sinnvoll Single-Haushalte und Paare in Steuerklasse IV sind zwar nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – nevertheless kann sich eine freiwillige Abgabe lohnen, falls mit einer Steuererstattung zu rechnen ist.

Fazit: Jetzt handeln und Steuern sparen Steuerzahler sollten bis Jahresende ihre Freistellungsaufträge überprüfen, die Steuerklassenkombination anpassen, Werbungskosten bündeln, medizinische Ausgaben berücksichtigen, die Gültigkeit der Nichtveranlagungsbescheinigung klären, bei Berechtigung eine Lohnsteuerermäßigung beantragen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einreichen – so lässt sich die Steuerlast effektiv optimieren.