Kinder- und Jugendhilfe vor Milliarden-Reform: Was sich 2028 ändert
Umfassende Reformen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland sollen Milliarden einsparen
Die geplante Großreform der Kinder- und Jugendhilfe verspricht erhebliche Kosteneinsparungen. Durch die Straffung der Fördersysteme und die Neuverteilung der Finanzierungsverantwortung könnten bis 2036 jährlich bis zu 2,7 Milliarden Euro eingespart werden – erste Entlastungen sind bereits ab 2028 zu erwarten.
Der Gesetzentwurf sieht einen Wechsel von individuellen Leistungen hin zu standardisierten Pauschalangeboten vor. Dazu gehört die Verlagerung der Eingliederungshilfe aus dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) in das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), wodurch alle Leistungen unter einem einheitlichen rechtlichen Rahmen gebündelt werden. Zudem wird der individuelle Anspruch auf Beratung durch ein flächendeckendes, infrastrukturbasiertes Bildungsförderprogramm ersetzt.
Die finanziellen Effekte werden schrittweise wachsen: Bis 2028 rechnet man mit Einsparungen von 200,6 Millionen Euro, bis 2036 sollen sie deutlich höher ausfallen. Allerdings hängt die volle Wirkung von der bundesweiten Umsetzung ab, die Jahre in Anspruch nehmen könnte.
Trotz der Kostenvorteile drohen Kompetenzstreitigkeiten. Unklarheiten könnten etwa darüber entstehen, ob Hilfen wegen einer Behinderung oder aus anderen Gründen gewährt werden müssen. Diese Herausforderungen erfordern eine sorgfältige Steuerung während der Einführung des neuen Systems.
Ziel der Reform ist es, die Kinder- und Jugendhilfe langfristig finanziell abzusichern und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen. Die größten Entlastungen kommen dabei den Bundesländern und Kommunen zugute. Der Übergang verlangt jedoch eine enge Abstimmung, um rechtliche und operative Stolpersteine zu vermeiden.






