Kirchlicher Fonds scheitert vor Gericht im Streit um Landkäufe in Sachsen-Anhalt

Kirchlicher Fonds scheitert vor Gericht im Streit um Landkäufe in Sachsen-Anhalt
Ein deutsches Gericht hat gegen den landwirtschaftlichen Fonds der Evangelischen Kirche in einem Streit über Gebühren für Landerwerb entschieden. Der Fonds, der umfangreiche Agrarflächen verwaltet, hatte eine Gebührenreduzierung angefochten, unterlag jedoch vor dem Landgericht München I. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen den Grundstücksgeschäften der Kirche und lokalen Bauerngemeinschaften.
Der landwirtschaftliche Fonds der Evangelischen Kirche hatte mehrere Ackerflächen in Sachsen-Anhalt für 1,89 Millionen Euro erworben. Seine Aufgabe umfasst die Finanzierung von Kirchenimmobilien sowie den Ausbau von Grundbesitz, wenn ursprüngliche Flächen nicht mehr erhalten werden können. Doch die Aktivitäten des Fonds stoßen zunehmend auf Kritik – insbesondere in Regionen wie Sachsen-Anhalt und Zeil am Main, wo Landwirte in Bieterkämpfen oft das Nachsehen haben.
Das Gericht stellte fest, dass der Fonds bei Landkäufen als gewerbliches Unternehmen agiert. Nach kommunalem Wirtschaftsrecht gelte er als wirtschaftliches und nicht als rein gemeinnütziges Unternehmen. Diese Einordnung war entscheidend für die Abweisung seines Antrags auf Gebührenermäßigung.
Sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche zählen nach wie vor zu den größten Grundbesitzern und Verpächtern in Deutschland. Ihre anhaltenden Landkäufe stehen jedoch in der Kritik, da sie Einzelbauern bei der Versteigerung von Ackerland häufig überbieten.
Das Urteil bestätigt die rechtliche Auffassung, dass der kirchliche Bodenfonds bei Immobilientransaktionen wie ein Unternehmen handelt. Gleichzeitig lenkt es den Blick auf die grundsätzliche Debatte über institutionellen Landbesitz in der deutschen Landwirtschaft. Landwirte und lokale Behörden beobachten weiterhin genau, wie solche Geschäfte ländliche Gemeinden beeinflussen.
