Kreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab
Leon SchulzKreistag Spree-Neiße lehnt AfD-Wahlprotest gegen Landrats-Stichwahl ab
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlprotest der AfD gegen die jüngste Stichwahl um das Amt des Landrats zurückgewiesen. Die Entscheidung fällt nach einer hitzigen Debatte über angebliche Unregelmäßigkeiten bei der Wahl am 22. März, bei der der CDU-Kandidat Martin Heusler die AfD-Kandidatin Christine Beyer nur knapp schlug.
Die AfD hatte den Einspruch eingelegt, nachdem Heusler mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen Beyers 48,5 Prozent gewonnen hatte. Die Partei verwies auf Auffälligkeiten im Wahlverhalten, insbesondere auf eine deutliche Kluft zwischen den Brief- und den Präsenzwählerstimmen. Während Heusler 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen erhielt, führte Beyer bei den Präsenzwählern mit 54,1 Prozent.
Die Kreiswahlleiterin wies diese Vorwürfe als unbegründete Verdächtigungen zurück. Sie betonte, dass Einsprüche konkrete Beweise erfordern, die schwerwiegend genug sind, um die Gültigkeit der Wahl infrage zu stellen. Die AfD hatte zudem auf eine ungewöhnlich hohe Zahl wahlberechtigter Bürger hingewiesen, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten – ohne jedoch Nachweise für Manipulationen vorzulegen.
Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder schloss sich der Einschätzung der Wahlleiterin an und bestätigte damit das ursprüngliche Wahlergebnis. Der AfD bleibt nun die Möglichkeit, den Fall vor dem Verwaltungsgericht Cottbus weiterzuverfolgen.
Mit der Entscheidung des Kreistags bleibt Heuslers Sieg vorerst bestehen, sofern die AfD keine weiteren rechtlichen Schritte einleitet. Der Ausgang des Verfahrens hängt davon ab, ob die Partei ausreichende Beweise vorlegen kann, um das Wahlergebnis anzufechten. Bis auf Weiteres bleibt die Verwaltung des Landkreises unverändert.






