Landkreis Berlin übernimmt volle Kontrolle über Waffen- und Sprengstoffrecht

Landkreis Berlin übernimmt volle Kontrolle über Waffen- und Sprengstoffrecht
Landkreis Berlin übernimmt vollständige Zuständigkeit für Waffen- und Sprengstoffrecht in der Stadt Berlin
Der Landkreis Berlin hat die volle Kontrolle über die Regelungen zu Schusswaffen und Sprengstoffen für die Stadt Berlin übernommen. Die Änderung erfolgt auf Grundlage einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen beiden Behörden. Laut Angaben der Verantwortlichen soll der Schritt Verfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen und die Verwaltungseffizienz in der Region steigern.
Die Übertragung der Zuständigkeiten begann am 1. Januar 2024, als die waffenrechtlichen Aufgaben von der Stadt auf den Landkreis übergingen. Nun folgte die Regulierung von Sprengstoffen, sodass alle Aufsichtsbefugnisse beim Landkreis Berlin gebündelt sind. Dazu gehören die Erteilung von Genehmigungen für das Nachladen von Munition, den Umgang mit Schwarzpulver, Vorderladerwaffen sowie Sonderausnahmen für Feuerwerksveranstaltungen.
Die Polizeiinspektion Berlin ist nun für alle waffenrechtlichen Belange der Stadt zuständig, wie aus offiziellen Dokumenten des Landes Berlin hervorgeht. Eine formelle Zweckvereinbarung, unterzeichnet von Stadt und Landkreis, besiegelt die Übergabe rechtlich. Seit Januar müssen Anwohner alle Anträge und Anfragen zu Sprengstoffen direkt an den Landkreis Berlin richten. Die Behörden betonen, dass die Neuregelung eine einheitlichere Handhabung von sprengstoffrechtlichen Verfahren ermöglichen soll. Durch die Zentralisierung erhofft sich der Landkreis weniger Bürokratie und klarere Richtlinien für Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen.
Die Zusammenführung der Regelungen zu Waffen und Sprengstoffen unter der Verantwortung des Landkreises Berlin markiert eine Veränderung in der lokalen Verwaltung. Künftig müssen sämtliche Anträge, Genehmigungen und Anfragen zu beiden Bereichen über die Kreisverwaltung abgewickelt werden. Ziel der Umstellung ist es, Abläufe zu standardisieren und Wartezeiten für Betroffene zu verkürzen.