Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Lea KrauseNachbarschaftsstreit mit Kölns Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Volksbühne: Bundesgericht verweist Fall zurück an Münster
Jahrelanger Rechtsstreit um Lärmbelästigung durch das Kölner Volkstheater nimmt neue Wendung
Der seit Langem schwelende Rechtsstreit um nächtliche Lärmbelästigung durch die Kölner Volksbühne hat eine weitere Runde erreicht: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Prüfung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine erteilte Wohnraumerlaubnis trotz Klagen über nächtliche Störungen durch die Spielstätte Bestand haben sollte.
Ausgelöst wurde der Konflikt, als ein Anwohner 2015 in eine umgebaute Wohnung neben der Volksbühne am Rudolfplatz zog. Das ehemalige Druckereigebäude war zu Wohnzwecken umgenutzt worden, doch der Lärm aus dem Theater – darunter Applaus und Aufführungen – führte zu Beschwerden. Der Betroffene argumentierte, die Störungen verstießen gegen baurechtliche Vorschriften, die Rücksichtnahme auf Nachbarn vorschreiben.
Im Juni 2024 gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster dem Freien Volksbühne e. V. recht. Es urteilte, der Spielbetrieb des Theaters sei durch bestehende Rechte geschützt, und hob die 2018 erteilte Wohnraumerlaubnis auf. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Lärmpegel die zulässigen Grenzen überschritten und die Wohnbedingungen unzumutbar machten.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfte den Fall jedoch erneut und entschied am 17. März 2026, dass nicht alle relevanten Tatsachen ausreichend geklärt seien. Es verwies die Sache zurück nach Münster und forderte eine detailliertere Bewertung, bevor eine endgültige Entscheidung fallen kann.
Der Fall landet nun erneut vor dem Münsteraner Gericht. Die Entscheidung wird zeigen, ob die Wohnraumerlaubnis endgültig entzogen bleibt oder ob zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Lärmprobleme zu lösen. Das Urteil könnte zudem Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte zwischen Kultureinrichtungen und Anwohnern haben.






