Mainzer Narrenverfassung: Wie elf Artikel die Karnevalsfreiheit schützen

Admin User
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Ein Tisch mit Büchern, Kerzen, Gläsern, Text und einem Stein darauf.

Mainzer Narrenverfassung: Wie elf Artikel die Karnevalsfreiheit schützen

Mainzer Karnevalstradition: Die „Narrenverfassung“ schützt die Narrenfreiheit

Die einzigartige Karnevalstradition von Mainz wird durch die Narrenverfassung bewahrt – ein Dokument, das die Meinungsfreiheit betont und die Rolle des Narren im Festgeschehen feiert. Jährlich am 11. November um 11:11 Uhr verkündet, besteht diese Verfassung aus elf Artikeln und diente als Vorbild für ähnliche Schriften in anderen Städten wie Aachen.

Die Narrenverfassung, die in Mainz verabschiedet wurde, stellt die Narrenfreiheit in den Mittelpunkt – eine Tradition, die im 19. Jahrhundert unter dem Einfluss der Ideale der Französischen Revolution entstand: Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit. Artikel 1 erklärt die Würde jedes Narren für unantastbar und von allen Bürgern, einschließlich der Behörden, zu achten. Artikel 3 folgt mit der Feststellung, dass die Freiheit des Narren dort endet, wo die eines anderen beginnt. Artikel 2 unterstreicht zudem die Gleichheit aller Narren – unabhängig von ihrer Rolle im Karneval.

Die Verfassung ruft jeden Mainzer Bürger dazu auf, die Narrenfreiheit zu wahren. Der 11. November, der Tag ihrer Verkündung, steht symbolisch für die Einheit im Karneval, bei dem der Erfolg des Festes vom Zusammenhalt aller abhängt. Die Präambel preist den Mainzer Karneval als das „schönste, prächtigste und älteste Volksfest“ an. Die Zahl Elf, assoziiert mit Anarchie, Magie und dem Teufel, spiegelt dabei den subversiven Charakter des Narren wider.

Mit ihren elf Artikeln ist die Narrenverfassung ein Zeugnis für das Engagement Mainzer, ihre einzigartige Karnevalstradition und die Freiheit ihrer Teilnehmer zu bewahren. Das 1875 erstmals verkündete Dokument inspirierte ähnliche Verfassungen in anderen Städten wie Aachen und beweist die anhaltende Faszination dieses aufrührerischen und verbindenden Festes.