Neue Tempolimits für Radfahrer: Was jetzt für E-Bikes und Gruppen gilt
Moritz HoffmannNeue Tempolimits für Radfahrer: Was jetzt für E-Bikes und Gruppen gilt
Radfahrer in Deutschland müssen in bestimmten Bereichen Tempolimits einhalten – genau wie Autofahrer. Die Polizei kann bei Routinekontrollen ihre Geschwindigkeit überprüfen, auch wenn dies in der Praxis noch selten geschieht. Die Vorschriften regeln zudem, wie Radler in Gruppen fahren dürfen und wann schnellere E-Bikes eine Zulassung benötigen.
Für Geschwindigkeitsmessungen bei Radfahrern können nun standardmäßige Messgeräte eingesetzt werden. Da die meisten Fahrräder jedoch kein Kennzeichen tragen, ist eine Identifizierung nur bei einer direkten Kontrolle möglich. Zwar gelten die Strafen für Rasen gleichermaßen für Radfahrer und Autofahrer, doch konzentriert sich die Polizei vor allem auf gefährliche Verstöße wie Falschfahren oder das Missachten roter Ampeln.
Radfahrer dürfen zwar nebeneinander fahren, müssen aber auf engen Straßen oder bei starkem Verkehr hintereinander wechseln. Dies soll Verzögerungen vermeiden und den Verkehrsfluss aufrechterhalten. In Tempo-30-Zonen oder Fußgängerbereichen gelten die ausgewiesen Geschwindigkeitsbegrenzungen weiterhin – allerdings hat noch kein Bundesland spezifische schriftliche Regeln für Radfahrer in diesen Zonen eingeführt.
Schnelle E-Bikes, die sogenannten S-Pedelecs, benötigen ein Kennzeichen, sobald sie schneller als 25 km/h fahren. Zu schnelles Fahren – egal mit welchem Rad – verkürzt die Reaktionszeit und erhöht die Risiken für Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Die Behörden betonen, dass Sicherheit und ein fließender Verkehrsablauf Vorrang vor geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen haben.
Die Regeln stellen klar, dass Radfahrer dort, wo Tempolimits ausgewiesen sind, diese einhalten müssen. Die Kontrollen bleiben zwar begrenzt, doch die Polizei kann bei Bedarf eingreifen. Für schnellere E-Bikes und das Gruppenfahren gibt es nun deutlichere Vorgaben, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.






