Neues Gesetz: Online-Händler müssen ab 2026 einen Widerrufsbutton einführen
Jonas SchulteNeues Gesetz: Online-Händler müssen ab 2026 einen Widerrufsbutton einführen
Deutschland hat ein neues Gesetz eingeführt, das Online-Unternehmen verpflichtet, einen "Widerrufsbutton" auf ihren Websites einzubinden. Die Regelung, die am 5. Februar 2026 verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um, die Verbrauchern den Widerruf von Verträgen erleichtern soll. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Funktion gut sichtbar und einfach zu bedienen ist.
Grundlage des Gesetzes ist die EU-Richtlinie 2023/2673, die Deutschland in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt hat. Sie schreibt vor, dass alle Online-Händler einen speziellen "Widerrufsbutton" für Verbraucher bereitstellen müssen, die Verträge kündigen möchten. Dieser Button muss dauerhaft entweder im Header oder Footer der Website angezeigt werden.
Über den Button können Nutzer ihren Namen, die Vertragsdetails und ihre E-Mail-Adresse eingeben. Nach Absenden des Widerrufsantrags erhalten Verbraucher umgehend eine Eingangsbestätigung. Anschließend müssen sie den Vorgang durch Klicken auf einen "Widerruf bestätigen"-Button abschließen.
Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Datenschutzerklärungen zu aktualisieren, um die im Rahmen des Widerrufsformulars erhobenen personenbezogenen Daten abzubilden. Die Widerrufsrichtlinie muss außerdem deutlich auf die Existenz des Buttons und dessen Standort auf der Website hinweisen. Wer falsche oder unvollständige Angaben zum Button macht, riskiert, dass sich die gesetzliche Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage verlängert.
Ziel der neuen Regelung ist es, den Widerrufsprozess für Online-Käufer zu vereinfachen. Unternehmen müssen nun die Vorgaben umsetzen, indem sie den Button integrieren und ihre Richtlinien anpassen. Bei Nichteinhaltung drohen verlängerte Widerrufsfristen sowie mögliche rechtliche Konsequenzen.






