Rechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze – zu viele Bagatellen belasten Gerichte
Lea KrauseRechtsexperte fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze – zu viele Bagatellen belasten Gerichte
Ein Rechtsexperte hat eine Reform der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung gefordert und argumentiert, dass diese das Justizsystem übermäßig belasten. Helmut Frister, Professor für Strafrecht, erklärt, dass mittlerweile jedes vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Schwarzfahren zurückzuführen sei. Er betont, dass der aktuelle Ansatz dem Grundsatz nicht gerecht werde, das Strafrecht nur als letztes Mittel einzusetzen.
Frister weist darauf hin, dass 2024 jeder achte gemeldete Fall von Beförderungserschleichung Fernreisen betraf. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, doch seiner Meinung nach sollte einfaches Schwarzfahren – ohne gewaltsames Eindringen oder Umgehen von Sperren – nicht als schwerwiegende Straftat behandelt werden. Stattdessen bewertet er es als zivilrechtlichen Vertragsbruch.
Er lehnt Vorschläge ab, Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit einzustufen, und warnt, dass auch in diesem Fall Zwangshaft zu Freiheitsstrafen führen könnte. Seine Lösung besteht darin, das Gesetz so zu ändern, dass nur besonders verwerfliches Verhalten – wie gewalttätige oder wiederholte Verstöße – strafrechtlich verfolgt wird. Bei Schwarzfahren im Fernverkehr könnten jedoch weiterhin Sanktionen verhängt werden, wenn auch in abgemilderter Form.
Fristers Ziel ist es, die Belastung der Gerichte und Gefängnisse zu verringern, indem die Strafverfolgung auf schwerwiegendere Fälle konzentriert wird. Seiner Ansicht nach sollten Bagatelldelikte das Justizsystem nicht blockieren, wenn zivilrechtliche Lösungen ausreichen.
Die Debatte über die Gesetze zur Beförderungserschleichung dauert an, wobei Frister für eine engere strafrechtliche Auslegung plädiert. Sein Plan sieht vor, Sanktionen für schwere Verstöße beizubehalten, die Verfolgung von geringfügigen Delikten jedoch einzuschränken. Würden die Änderungen umgesetzt, könnte dies die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen im Zusammenhang mit Schwarzfahren deutlich reduzieren.






