Sachsen-Anhalt setzt Whistleblower-Schutz nur zögerlich um – viele Gemeinden noch unvorbereitet

Sachsen-Anhalt setzt Whistleblower-Schutz nur zögerlich um – viele Gemeinden noch unvorbereitet
In Sachsen-Anhalt arbeiten die kommunalen Behörden daran, neue gesetzliche Vorgaben zum Whistleblower-Schutz umzusetzen. Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz verlangt von Städten und Gemeinden, interne Meldestellen einzurichten. Diese Systeme ermöglichen es Beschäftigten, Missstände oder Rechtsverstöße sicher zu melden, ohne Repressalien befürchten zu müssen.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Kommunalverwaltungen geschützte Meldewege für Hinweisgeber schaffen. Viele Gemeinden in Sachsen-Anhalt haben die Anforderungen bereits erfüllt, andere befinden sich noch in der Planungsphase. Einige haben bisher jedoch noch keine Schritte eingeleitet – obwohl die rechtliche Verpflichtung klar ist.
Die Meldestellen sollen Mitarbeiter schützen, die auf Fehlverhalten oder Gesetzesverstöße aufmerksam machen. Kommunen, die sich noch an die neuen Regelungen anpassen müssen, stehen nun vor der Aufgabe, Personal und Verfahren zu klären. Nur so lässt sich gewährleisten, dass Beschäftigte ohne Angststörung die Stimme erheben können.
