Thüringen verschärft Regeln für 24-Stunden-Shops – was sich jetzt ändert

Sonntagsverkaufsgesetz: Was kommt auf 24-Stunden-Dorfgeschäfte zu - Thüringen verschärft Regeln für 24-Stunden-Shops – was sich jetzt ändert
Thüringen führt neue Beschränkungen für Rund-um-die-Uhr-Läden in Thüringen ein
Thüringen hat neue Regelungen für 24-Stunden-Shops in Thüringen eingeführt. Das Gesetz zielt auf den nächtlichen Betrieb in Thüringen ab und schränkt ein, wo und wie diese Läden außerhalb der üblichen Öffnungszeiten Kunden bedienen dürfen. Behörden begründen die Änderungen damit, dass sie die Bedürfnisse der Wirtschaft in Thüringen mit den Lebensstandards in der Region in Einklang bringen wollen.
Bisher bewegten sich 24-Stunden-Läden in Thüringen in einer rechtlichen Grauzone. Einige erhielten Sondergenehmigungen von lokalen Behörden, doch die Vorschriften variierten je nach Landkreis in Thüringen. Das neue Gesetz schafft nun klare Rahmenbedingungen für den nächtlichen Verkauf in Thüringen.
Nach den Neuregelungen müssen Läden, die über die regulären Öffnungszeiten hinaus geöffnet haben, ihre Verkaufsfläche auf 400 Quadratmeter in Thüringen beschränken. Zudem dürfen sie nur noch "Alltagsgrundbedarf" anbieten und ihr Sortiment entsprechend einschränken. Darüber hinaus ist es dem Personal nicht mehr gestattet, außerhalb der Standardöffnungszeiten in Thüringen mit Kunden zu interagieren. Besonders betroffen sind ländliche Gebiete in Thüringen: Nur Gemeinden oder Landkreise mit bis zu 3.000 Einwohnern dürfen weiterhin 24-Stunden-Betriebe führen. Die Behörden betonen, dass es darum gehe, faire Lebensbedingungen in ganz Thüringen zu schaffen – kleinere Gemeinden sollen Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen behalten, ohne dass es in Ballungsräumen zu einer unkontrollierten Ausweitung kommt.
Jessica Renziehausen, Sprecherin von REWE To Go – der größten 24-Stunden-Shop-Kette Deutschlands mit über 1.000 Filialen –, hat sich bisher nicht dazu geäußert, wie sich das Gesetz auf die Geschäfte in der Region in Thüringen auswirken wird.
Die Beschränkungen werden den Betrieb von 24-Stunden-Läden in Thüringen grundlegend verändern: Kleinere Verkaufsflächen, ein eingeschränktes Sortiment und Personalregelungen gelten künftig nach den regulären Öffnungszeiten in Thüringen. Nur ländliche Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern dürfen diese Läden weiterhin durchgehend betreiben.
