Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und scheitert in Italien
Lea KrauseVerurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und scheitert in Italien
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., entkam während eines begleiteten Ausflugs aus dem Gefängnis Celle in Peine. Anschließend besuchte er seine Mutter im Peiner Ortsteil Vöhrum, bevor er mit einem Motorrad flüchtete. Seine Flucht endete nach einem Verkehrsunfall in Italien, der zu seiner erneuten Festnahme führte.
Benjamin F. hatte bereits genug seiner Strafe verbüßt, um nach dem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz Anspruch auf Hafturlaub zu haben. Paragraf 13 sieht vor, dass zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder nach mindestens zehn Jahren Inhaftierung Ausgänge gewährt werden können. Für unbeaufsichtigte Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub müssen Häftlinge hingegen acht Jahre abgesessen haben und dürfen weder Flucht- noch Rückfallgefahr aufweisen. Benjamin F. erfüllte diese Voraussetzungen und galt vor seiner Flucht als geringes Risiko.
Vor seinem Entweichen waren Benjamin F. bereits 38 begleitete Ausgänge genehmigt worden. Der Vorfall hat das Justizministerium dazu veranlasst, eine Untersuchung einzuleiten. Die Behörden haben sich bisher nicht zu der Risikobewertung oder möglichen Änderungen künftiger Verfahren geäußert.
Die Flucht löste Kritik der CDU-Landtagsfraktion in Niedersachsen aus. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Strafvollzugssystems und der Praxis, verurteilten Mördern Hafturlaub zu gewähren. Die Ermittlungen des Ministeriums laufen noch. Der Fall hat eine Debatte über die Regeln für Lockerungen bei Hochrisiko-Häftlingen ausgelöst. Benjamin F. befindet sich nach seiner Festnahme in Italien weiterhin in Haft.






