Weihnachtswaffenruhe: Wo Autofahrer in Sachsen-Anhalt jetzt durchatmen können

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Ein Weihnachtsbaum auf einer Straße mit Menschen darauf, flankiert von zwei Fahnenmasten, mit beleuchteten Gebäuden im Hintergrund.

In vielen Gemeinden gilt die 'Weihnachtsruhe' - Weihnachtswaffenruhe: Wo Autofahrer in Sachsen-Anhalt jetzt durchatmen können

In vielen Städten gilt die "Weihnachtswaffenruhe"

In vielen Städten gilt die "Weihnachtswaffenruhe"

In vielen Städten gilt die "Weihnachtswaffenruhe"

  1. Dezember 2025, 03:31 Uhr

In vielen Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts werden in der Weihnachtszeit die Parkregeln gelockert und Kontrollen zurückgenommen. Während einige Städte Bußgelder komplett aussetzen, verschieben die meisten die Ahndung von Verstößen lediglich ins neue Jahr. Die Maßnahmen sollen den lokalen Handel unterstützen und die Bürger in der stressigen Vorweihnachtszeit entlasten.

Mehrere Kommunen, darunter Gardelegen, Biederitz und Ballenstedt, verzichten auf Knöllchen bei kleineren Vergehen. In Gardelegen bleiben Autofahrer, die bis zu 30 Minuten über die erlaubte Parkdauer hinaus parken, straffrei – wer jedoch gar keine Parkscheibe auslegt, muss weiterhin mit einem Bußgeld rechnen. Ähnlich handhaben es Städte wie Zerbst, Jessen und Thale, wobei einige weiterhin Behindertenparkplätze oder Feuerwehrzufahrten konsequent überwachen.

Osterburg und Magdeburg bieten an Parkuhren sogar kostenloses Parken an, um den Besucherstrom zu Weihnachtsmärkten und an den Adventssamstagen zu steigern. Andere Gemeinden wie Gommern und Weißenfels entscheiden von Fall zu Fall, je nach Schwere des Verstoßes.

Die sogenannte "Weihnachtswaffenruhe" endet jedoch unterschiedlich: Die meisten Städte kehren spätestens am 7. Januar zur normalen Kontrolle zurück. Da viele Mitarbeiter der Ordnungsämter über die Feiertage im Urlaub sind, werden Parkuhren teilweise abgedeckt oder vor möglichen Silvesterknallern geschützt. Eine komplette Aussetzung aller Strafen für die gesamte Zeit gibt es in Sachsen-Anhalt jedoch nirgends.

Statt genereller Nachsicht verschieben die meisten Kommunen lediglich die Versendung von Bußgeldbescheiden oder setzen Vollstreckungsmaßnahmen wie Räumungsklagen vorübergehend aus. Das bedeutet: Wer falsch parkt, bekommt die Rechnung zwar später – aber sie kommt.

Die vorübergehende Lockerung der Parkvorschriften soll vor allem Händlern helfen und den Bürgern die Festtage erleichtern. Doch Vorsicht: Die meisten Strafen werden nur aufgeschoben, nicht erlassen. Ab Anfang Januar wird wieder normal kontrolliert. Autofahrer sollten sich daher vorab über lokale Regelungen informieren, da es je nach Gemeinde Ausnahmen gibt.