BGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Was Verbraucher über Kredit-Scores wissen dürfen
Jonas SchulteBGH entscheidet über Schufa-Transparenz: Was Verbraucher über Kredit-Scores wissen dürfen
Ein Rechtsstreit über die Transparenzpflichten von Bonitätsbewertungssystemen nach den GDPR-Regeln nimmt an Fahrt auf. Fünf Kläger haben die Schufa verklagt und argumentieren, dass die aktuellen Angaben des Unternehmens zur Berechnung der Kredit-Scores nicht ausreichend detailliert seien. Der Fall ist nun vor Deutschlands höchstem Gericht gelandet.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass die bisherigen Offenlegungen der Schufa den Transparenzanforderungen nicht genügen. Diese Entscheidung hat die Angelegenheit vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gebracht, der nun klären muss, welche konkreten Informationspflichten die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Verbraucher bei automatisierten Bewertungen vorsieht.
Die Schufa führte im März 2023 ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer Skala von 100 bis 999 basiert und zwölf definierte Kriterien berücksichtigt. Das Unternehmen betont, dass seine aktuellen Maßnahmen rechtkonform seien, doch die Kläger fordern mehr Klarheit darüber, wie die Bewertungen zustande kommen.
Das Urteil des BGH könnte weitreichende Folgen für künftige Transparenzverpflichtungen datenbasierter Systeme haben. Zudem treten im November 2026 neue gesetzliche Regelungen für die sogenannte „materielle Bonitätsbewertung“ in Kraft, wobei die vollständige Umsetzung des überarbeiteten Systems bis Ende 2028 erwartet wird.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird zeigen, ob die Schufa tiefere Einblicke in die Logik ihrer Scoring-Verfahren gewähren muss. Das Ergebnis könnte richtungsweisend dafür werden, wie andere automatisierte Entscheidungsprozesse künftig nach der DSGVO offengelegt werden müssen. Die neuen Vorschriften werden diese Anforderungen in den kommenden Jahren weiter prägen.






