27 March 2026, 00:07

Bundestag lockert Arbeitsschutzregeln – mehr Freiheit, mehr Risiko?

Polizeibeamte in schwarzen Uniformen und Masken stehen vor einer Menge während einer Demonstration, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund.

Bundestag lockert Arbeitsschutzregeln – mehr Freiheit, mehr Risiko?

Der Deutsche Bundestag hat eine Reform verabschiedet, die die Beschäftigtengrenzen für die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit anhebt. Die Maßnahme soll Unternehmen entlasten, stößt jedoch auf Kritik wegen möglicher Risiken für den Arbeitsschutz. Gegner warnen, dass weniger Sicherheitsbeauftragte die Gefahren in risikoreichen Branchen erhöhen könnten.

Bisher mussten deutsche Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitenden einen Sicherheitsbeauftragten benennen – eine Regelung, die bundesweit etwa 123.000 Stellen betraf. Mit dem neuen Gesetz steigt diese Grenze auf 50 Beschäftigte, wodurch schätzungsweise ebensoviele Sicherheitsfunktionen wegfallen.

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Die Reform sieht zudem vor, dass größere Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitenden künftig nur noch einen einzigen Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen – sofern sie nicht in Hochrisikobereichen tätig sind. Befürworter argumentieren, dass die Änderungen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell entlasten und jährlich rund 135 Millionen Euro einsparen werden.

Widerstand kommt von den Grünen und der Linken. Sie befürchten, dass eine schwächere Arbeitsschutzaufsicht zu mehr Betriebsunfällen führen könnte. Fachleute fordern eine engmaschige Überprüfung der Reformfolgen und passen die Regelungen notfalls an, sollten sich die Arbeitsschutzstandards verschlechtern.

Im Kern geht es um die Abwägung zwischen wirtschaftlicher Effizienz und Sicherheitsstandards. Zwar profitieren Unternehmen von geringeren Kosten, doch bleiben Bedenken hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf das Wohl der Beschäftigten.

Die neuen Schwellenwerte treten sofort in Kraft und heben die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten für tausende kleinere Betriebe auf. Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden benötigen künftig keinen eigenen Arbeitsschutzverantwortlichen mehr. Die Bundesregierung hat eine Evaluation der Reform angekündigt, doch die vollständigen Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit werden sich erst mit der Zeit zeigen.

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