Bundesverwaltungsgericht erlaubt Nürnberg vorläufig die Mitgliedschaft im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis
Moritz HoffmannBundesverwaltungsgericht erlaubt Nürnberg vorläufig die Mitgliedschaft im Anti-Rechtsextremismus-Bündnis
Deutschlands höchstes Verwaltungsgericht hat in einem Streit über Nürnbergs Mitgliedschaft in einem Bündnis gegen Rechtsextremismus entschieden. Die Richter erlaubten der Stadt vorerst, Teil des Netzwerks zu bleiben – doch der Rechtsstreit ist damit noch lange nicht beendet. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die ablehnende Haltung des Bündnisses gegenüber der AfD gegen die politische Neutralitätspflicht verstößt.
Der juristische Konflikt begann 2022, als der AfD-Kreisverband Nürnberg/Schwabach die Beteiligung der Stadt am "Bündnis gegen Rechtsextremismus" anfocht. Die Initiative, der 164 Städte und 358 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, hatte vor den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März mit einer Kampagne öffentlich gegen die AfD Position bezogen.
2024 gab das Bayerische Verwaltungsgericht der AfD zunächst recht und urteilte, die Stadt verstoße mit ihrer Mitgliedschaft gegen die gebotene staatliche Neutralität. Gegen dieses Urteil legte Nürnberg Berufung ein, woraufhin der Fall vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelangte. Am Donnerstag kippten die Richter Teile des vorherigen Urteils, wiesen die Klagen der AfD jedoch nicht vollständig zurück.
Stattdessen verwiesen sie den Fall zur erneuten Prüfung zurück – unter anderem mit der Frage, ob das primäre Ziel des Bündnisses darin besteht, die AfD gezielt zu benachteiligen. Zudem hinterfragten die Richter, ob Nürnberg zu viel Einfluss auf das Netzwerk ausübt, das von der Stadt und anderen regionalen Trägern öffentlich gefördert wird. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Vorläufig bleibt Nürnberg Teil des Bündnisses, doch das Verfahren geht weiter. In der nächsten Instanz wird es um die Ziele der Initiative und die Rolle der Stadt innerhalb des Netzwerks gehen. Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie sich Kommunen künftig in politisch positionierten Bündnissen engagieren dürfen.






