E-Rezept und neue Apothekenbelege: Was sich 2024 und 2025 für Patienten ändert
Leon SchulzE-Rezept und neue Apothekenbelege: Was sich 2024 und 2025 für Patienten ändert
Deutschlands rosarote Rezeptblätter gehören der Vergangenheit an – ab 2024 gilt flächendeckend das E-Rezept. Die digitale Umstellung soll den Alltag für Ärzte, Apotheken und Patienten erleichtern. Parallel dazu treten ab dem Steuerjahr 2025 strengere Regeln für Apothekenbelege in Kraft.
Ab 2025 müssen Apothekenquittungen den vollständigen Namen des Steuerzahlers enthalten, um als Nachweis für medizinische Ausgaben anerkannt zu werden. Bisher reichte es oft, die Gesundheitskarte am Terminal vorzuzeigen – der Name wurde dann automatisch übernommen. Künftig ist diese Angabe jedoch auf jedem Beleg Pflicht.
Zusätzlich müssen die aktualisierten Quittungen den Medikamentennamen, die Rezeptart sowie den Eigenanteil ausweisen. Fehlt auf einem Beleg aus dem Jahr 2025 der Name des Patienten, kann die Apotheke auf Anfrage eine korrigierte Version ausstellen.
Bei der Steuererklärung zählen nur Ausgaben, die direkt mit einer Erkrankung zusammenhängen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden, als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt erstattet dabei nicht den vollen Betrag, sondern zieht zunächst einen einkommensabhängigen Eigenanteil ab – dieser liegt zwischen ein und sieben Prozent des Gesamtbruttoeinkommens.
Wer seine Steuererklärung für 2025 ohne Steuerberater einreicht, muss dies bis zum 31. Juli 2026 erledigen. Mit professioneller Hilfe verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar 2027.
Die Einführung des E-Rezepts soll Abläufe in Praxen und Apotheken beschleunigen, während die neuen Belegregeln für mehr Transparenz bei Steuerabzügen sorgen. Patienten sollten ihre Apothekenquittungen ab 2025 genau prüfen, um Probleme bei der Steuererklärung zu vermeiden.






