FC Alemannia 1916 sichert Erbbaurecht bis 2052 für Vereinsgelände
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert langfristiges Erbbaurecht für sein Gelände
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine Verlängerung des Erbbaurechts für sein Vereinsgelände durchgesetzt. Der Stadtrat billigte die Vereinbarung, die dem Club damit Planungssicherheit bis zum Jahr 2052 garantiert. Die Entscheidung fällt in eine Phase, in der der Verein sich auf anstehende Sanierungsmaßnahmen und die Beantragung von Fördermitteln vorbereitet.
Das ursprüngliche Erbbaurecht datiert aus dem Jahr 1982 und wäre eigentlich 2042 ausgelaufen. Der Verein hatte um eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre gebeten, um geplante Modernisierungen vorantreiben und öffentliche Zuschüsse beantragen zu können. Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro blieb, konnte der Stadtrat die Bedingungen ohne weitere Verzögerungen finalisieren.
Laut dem neuen Vertrag bleibt der jährliche Erbbauzins unverändert bei 2.937,73 Euro. Über den verlängerten Zeitraum summiert sich die Gesamtzahlung auf 29.377,30 Euro. Der Rat hielt an den bestehenden Konditionen fest und schafft so stabile Rahmenbedingungen für die zukünftigen Projekte des Vereins.
Die Verlängerung sichert dem Club die Nutzung des Geländes für ein weiteres Jahrzehnt über das ursprüngliche Laufzeitende hinaus. Mit der nun erreichten Planungssicherheit können die Sanierungsarbeiten wie vorgesehen beginnen. Zudem erfüllt die Vereinbarung die Voraussetzungen, um öffentliche Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können.






