Geheime Akten enthüllen: Bundesregierung ignoriert EU-Rechtsbedenken bei Grenzabweisungen
Jonas SchulteGeheime Akten enthüllen: Bundesregierung ignoriert EU-Rechtsbedenken bei Grenzabweisungen
Deutschlands umstrittene Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, steht zunehmend in rechtlicher und politischer Kritik. Interne Dokumente mit einem Umfang von über 1.300 Seiten offenbaren tiefe Bedenken innerhalb der Regierung hinsichtlich der Vereinbarkeit des Vorgehens mit dem EU-Recht. Trotz wiederholter Warnungen wird die Praxis seit ihrer Einführung im Mai 2025 fortgesetzt.
Schon 2024 hatten Beamte im Innenministerium Alarm geschlagen. Abteilung B 2 des Ministeriums wies auf "erhebliche rechtliche und politische Risiken" hin, die mit der Abweisung von Asylbewerbern an der Grenze verbunden seien. Ein Mitarbeiter bezeichnete den Ansatz später als "potenziell brandgefährlich" und "nach EU-Recht rechtlich nicht haltbar".
Eine umfassende Rechtsstellungnahme vom März 2025 untermauerte diese Zweifel. Darin hieß es, die Praxis verstoße "wahrscheinlich" gegen EU-Vorschriften. Eine frühere Einschätzung vom späten Januar 2025 ging davon aus, dass ein möglicher Rechtsstreit vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate dauern könnte.
Trotz dieser Bedenken unterzeichnete Innenminister Dobrindt am 7. Mai 2025 eine Weisung, die Grenzbeamten die Zurückweisung von Asylsuchenden erlaubte. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Antragsteller abgewiesen. Allerdings haben weder Bundesländer noch Kommunen Belege für eine "extreme Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" vorgelegt – die einzige rechtliche Grundlage, die das EU-Recht für solche Abweisungen zulässt.
Kritiker monieren, die Praxis sei nicht zu rechtfertigen, da keine Daten eine Krise belegen, die derartige Maßnahmen erfordere.
Die umstrittene Regelung bleibt trotz interner Warnungen und fehlender Belege in Kraft. Die über 1.300 Seiten an Dokumenten unterstreichen nun ihre rechtlichen Schwachstellen. Ohne Nachweis einer extremen Bedrohung riskiert die Praxis weitere Klagen vor europäischen Gerichten.






