Gericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit teilweise recht
Leon SchulzGericht gibt Grünen-Politikerin Schedlich in #MeToo-Streit teilweise recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Berliner Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen aus einer eidesstattlichen Versicherung zu wiederholen, die sie gegenüber dem Rundfunksender RBB gemacht hatte. Der Fall ist Teil einer größeren Kontroverse um mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar, die sich später als unbelegt herausstellten.
Der Konflikt begann, als der RBB über mehrere #MeToo-Beschuldigungen gegen Stefan Gelbhaar berichtete. Keine dieser Vorwürfe stammte von Klara Schedlich, doch der Sender entschuldigte sich später, nachdem sich viele der Anschuldigungen als haltlos erwiesen hatten. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück und verlor infolgedessen seine gesicherte Nominierung für die Bundestagswahl. Anfang 2025 schied er aus dem Parlament aus.
Das Oberlandesgericht Hamburg stellte fest, dass Teile des Streits auf widersprüchlichen Darstellungen beruhten. Zwar bestätigte es nicht alle Aussagen Schedlichs in vollem Umfang, erlaubte ihr jedoch, bestimmte unter Eid gemachte Behauptungen zu wiederholen. Das Urteil stellt einen juristischen Erfolg für Schedlich dar, doch die Kontroverse hat nachhaltige Folgen für Gelbhars politische Karriere.
Die Gerichtsentscheidung ermöglicht es Schedlich, an bestimmten Aussagen festzuhalten, doch der Fall zeigt auch die Komplexität von Ehrverletzungsprozessen. Gelbhars Rückzug aus dem Parlament folgte nach dem Scheitern seiner Wahlkampagne, die mit den unbelegten Vorwürfen in Verbindung stand. Die Entschuldigung des RBB und die gerichtlichen Feststellungen unterstreichen die langfristigen Auswirkungen der Affäre auf alle Beteiligten.






