17 April 2026, 20:05

Köhlbrandbrücke in Hamburg: Schwerlastverkehr über 44 Tonnen ab sofort verboten

Luftaufnahme einer verstopften Autobahn unter einer Brücke, mit Fahrzeugen, Straßenlaternen, Strommasten, Grasflächen, Gebäuden und Bäumen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Köhlbrandbrücke in Hamburg: Schwerlastverkehr über 44 Tonnen ab sofort verboten

Wichtige Hafenverbindung in Hamburg: Neue Beschränkungen für Schwerlastverkehr auf der Köhlbrandbrücke

Eine zentrale Autobahnverbindung durch den Hamburger Hafen unterliegt ab sofort neuen Einschränkungen für Schwerlastverkehr. Künftig ist es Fahrzeugen mit einem Gewicht von mehr als 44 Tonnen untersagt, die Köhlbrandbrücke zu überqueren. Die Maßnahme folgt Bedenken wegen der alternden Bausubstanz und des steigenden Risikos von Schäden an der Konstruktion.

Der Beschluss erfolgte nach einer jüngsten Untersuchung, bei der weitere Verschlechterungen an den tragenden Elementen der Brücke sowie an den Zufahrtsrampen festgestellt wurden. Während Standard-Lkw bis 40 Tonnen die Strecke weiterhin nutzen dürfen, sind nun übergroße Transporte, für die Sondergenehmigungen erforderlich sind, komplett verboten. Behörden betonen, dass bereits eine einzige extrem schwere Ladung die Struktur weit stärker belastet als der normale Verkehr.

Von der Regelung ist nur ein kleiner Teil des täglichen Verkehrsaufkommens betroffen, vor allem schwere und überlange Fahrzeuge. Rund 32.000 Fahrzeuge passieren die Brücke täglich – sie ist damit eine lebenswichtige Achse für die Hafenlogistik. Branchenverbände kritisieren jedoch das zögerliche Tempo bei den Ersatzplanungen, da die aktuelle Brücke bereits 1974 errichtet wurde.

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Der Bau einer neuen Köhlbrandbrücke soll erst in den frühen 2030er-Jahren beginnen. Bis dahin wollen die Verantwortlichen die Belastung der maroden Konstruktion verringern, ohne den unverzichtbaren Verkehr zum Erliegen zu bringen.

Das Verbot für übergroße Transporte gilt ab sofort, während Standard- und Kombi-Transporte bis 44 Tonnen weiterhin erlaubt bleiben. Da in den kommenden Jahren kein Ersatzbau zu erwarten ist, sollen die Beschränkungen dazu beitragen, die strukturellen Risiken der Brücke zu begrenzen. Die Hafenbetriebe müssen sich unterdessen auf die neuen Vorgaben einstellen.

Quelle