Lörrach verschärft 2026 die Regeln für Bordelle und Straßenprostitution
Jonas SchulteLörrach verschärft 2026 die Regeln für Bordelle und Straßenprostitution
Ab April 2026 führt Lörrach strengere Regeln für die Prostitution ein. Der Stadtrat stimmt Ende April über eine überarbeitete Verordnung ab, die das Straßenstrichverbot vorsieht und Bordelle auf nur noch zwei Gewerbegebiete beschränkt. Laut Stadtverwaltung sollen die Änderungen rechtliche Grauzonen klären und sensible Bereiche schützen.
Die neue Verordnung verbietet die Straßenprostitution in ganz Lörrach. Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen künftig nur noch in zwei ausgewiesenen Industriegebieten ansässig sein. In 20 weiteren Gewerbezonen werden solche Einrichtungen komplett untersagt.
Wie die Stadt mitteilte, liegen derzeit keine Anträge für neue Bordelle vor. Die Regelungen wurden in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg erarbeitet. Private Incall-Dienstleistungen, bei denen Kunden Wohnungen aufsuchen, bleiben zwar erlaubt, könnten aber schärfer kontrolliert werden.
Von den Neuregelungen ausgenommen sind Kurzzeitwohnungen, die für prostituierte Dienstleistungen genutzt werden. Nach der voraussichtlichen Verabschiedung am 28. April 2026 tritt die Verordnung unmittelbar nach Veröffentlichung im baden-württembergischen Amtsblatt in Kraft.
Die überarbeitete Satzung wird die legalen Rahmenbedingungen für die Prostitution in Lörrach grundlegend ändern: Bordelle werden auf zwei festgelegte Zonen begrenzt, während der Straßenstrich stadtweit verboten wird. Die Stadt betont, es gehe darum, Regulierung und den Schutz öffentlicher Räume in Einklang zu bringen.






