Neue EU-Regel: Ab Juni müssen Online-Kündigungen per Knopfdruck funktionieren
Jonas SchulteNeue EU-Regel: Ab Juni müssen Online-Kündigungen per Knopfdruck funktionieren
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Richtlinie die Art und Weise, wie Verbraucher Verträge online kündigen. Unternehmen in Deutschland müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dieser muss mindestens so leicht auffindbar sein wie der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Die Regelung gilt für alle Verträge, die dem deutschen Recht unterliegen. Firmen sind verpflichtet, den Button zugänglich und korrekt beschriftet bereitzustellen. Nach dem Klick müssen Verbraucher umgehend eine Bestätigung ihrer Kündigung in einem speicherbaren Format – etwa per E-Mail – erhalten.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. In Ländern, in denen sie gilt, müssen nationale Gesetze die Nutzung des Buttons durchsetzen. Der neue Button ändert nichts am bestehenden 14-tägigen gesetzlichen Widerrufsrecht, das nach Vertragsunterzeichnung oder Warenerhalt beginnt.
Fehlt der Button auf einer Website, kann sich die Widerrufsfrist für Verbraucher auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Ziel der Neuerung ist es, digitale Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen. Sie schafft Transparenz und liefert sofortigen Nachweis über die Vertragsbeendigung. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen für ihre Kunden zu vermeiden.






