Neues Gewaltschutzgesetz: Elektronische Fußfesseln und Warnzonen gegen häusliche Gewalt
Jonas SchulteNeues Gewaltschutzgesetz: Elektronische Fußfesseln und Warnzonen gegen häusliche Gewalt
Deutschland hat ein neues Gesetz verabschiedet, um den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zu stärken. Der Bundesrat stimmte am 12. Juni 2026 dem Gewaltschutzgesetz zu. Die Neuregelung ermöglicht es Gerichten, eine elektronische Überwachung für besonders gefährliche Täter anzuordnen – ein Modell, das bereits in Spanien erfolgreich eingesetzt wird.
Das Gesetz erlaubt Familiengerichten, Täter zur Tragung elektronischer Fußfesseln zu verpflichten. Diese Geräte überwachen Bewegungen und setzen Beschränkungen durch, ohne dass das Opfer zustimmen muss. Betroffene können zudem ein zusätzliches Alarmgerät beantragen, um ihre Sicherheit weiter zu erhöhen.
Behörden können sogenannte Warnzonen einrichten, die automatisch Alarm auslösen, sobald Täter verbotene Bereiche betreten. Dieses System soll unerlaubte Annäherungen frühzeitig erkennen und es Überwachungszentralen ermöglichen, schnell einzugreifen. Täter können außerdem verpflichtet werden, ein funktionierendes Mobiltelefon mitzuführen, um ständig mit den Kontrollstellen in Verbindung zu bleiben.
Bei Verstößen gegen die Auflagen wurde die Höchststrafe auf drei Jahre Gefängnis erhöht. Zudem können Gerichte anordnen, dass Täter an sozialen Trainingsprogrammen teilnehmen, etwa an Anti-Gewalt-Kursen oder Präventionsberatungen. In Deutschland werden jährlich über 250.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert – ein deutlicher Hinweis auf den Bedarf nach schärferen Maßnahmen.
Das Gewaltschutzgesetz führt strengere Überwachungsmöglichkeiten und härtere Strafen für Täter ein. Elektronische Fußfesseln und Warnzonen sollen die Sicherheit der Opfer verbessern. Die Änderungen spiegeln die Bemühungen wider, der hohen Zahl an Gewaltdelikten im häuslichen Bereich entgegenzuwirken.






