Österreichs Politiker erhalten erste Gehaltserhöhung nach drei Jahren Stagnation
Leon SchulzÖsterreichs Politiker erhalten erste Gehaltserhöhung nach drei Jahren Stagnation
Österreichs Koalitionspartner einigen sich auf Reform der Politikergehälter
Im Rahmen ihres aktuellen Koalitionsvertrags haben sich Österreichs Regierungsparteien auf eine Reform der Bezüge für Politiker verständigt. Die Maßnahme folgt auf Jahre der Gehaltsstagnation und unter der Inflationsrate liegenden Erhöhungen für Bundespolitiker. Der Vorschlag wurde kürzlich dem Nationalrat vorgelegt, um die Haushaltskonsolidierung zu unterstützen.
Die Österreichische Volkspartei (ÖVP), die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) und NEOS nahmen die Gehaltsreform in ihren Koalitionsvertrag auf. Es handelt sich um die erste Anpassung nach drei Jahren eingefrorener Bezüge für Bundespolitiker und Abgeordnete. In den vergangenen drei Jahren gab es für Regierungsmitglieder und den Bundespräsidenten keine Gehaltsänderungen, während die Mitglieder von National- und Bundesrat 2024 lediglich eine Erhöhung in Höhe der Hälfte der Inflationsrate erhielten.
Die Gehaltsanpassung betrifft den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler, den Vizekanzler sowie alle Mitglieder der Bundesregierung. Auch Abgeordnete des National- und Bundesrats, der Präsident des Rechnungshofs und die Mitglieder der Volksanwaltschaft sind einbezogen. Die Finanzierung von Parteien, Parlamentsklubs und Akademien bleibt für die nächsten zwei Jahre unverändert.
Seit 1997 haben wiederholte Gehaltseinfrierungen und unter der Inflation liegende Anpassungen den realen Wert der Politikergehälter verringert. Der neue Vorschlag zielt darauf ab, dies durch eine teilweise Anpassung der Bezüge – wenn auch ohne vollständigen Inflationsausgleich – zu korrigieren. Zum Vergleich: Deutschlands führende Bundespolitiker erhalten 2025 eine Gehaltserhöhung von einem Prozent.
Die Reform sieht erstmals seit Jahren eine Anpassung der Gehälter für zentrale politische Ämter in Österreich vor. Sie ist Teil umfassender Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, indem die Erhöhungen unter der Inflationsrate bleiben. Veränderungen bei der Parteien- oder Klubfinanzierung sind in den nächsten zwei Jahren nicht vorgesehen.






