Preistransparenz an Ladesäulen: Was E-Auto-Fahrer jetzt wissen müssen
Leon SchulzPreistransparenz an Ladesäulen: Was E-Auto-Fahrer jetzt wissen müssen
Neue Vorschriften verlangen von Ladeanbietern in Deutschland nun eine klare Preistransparenz für Nutzer von Elektrofahrzeugen (E-Autos). Die Änderungen folgen der EU-Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR), die im April 2024 in Kraft trat. Die Behörden wollen damit versteckte Kosten vermeiden und die Transparenz für Fahrer verbessern.
Nach den aktualisierten Regelungen müssen Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr vor Beginn des Ladevorgangs sämtliche Preisbestandteile anzeigen – darunter Energiepreise, zeitabhängige Gebühren sowie etwaige Zusatzkosten. Bei langsameren Ladesäulen muss zunächst der Preis pro Kilowattstunde ersichtlich sein, gefolgt von weiteren Entgelten.
Auch Mobilitätsdienstleister sind nun verpflichtet, die vollständigen Preisinformationen – einschließlich Roaming-Gebühren – digital vorab offenzulegen. Damit wird eine bisherige rechtliche Lücke geschlossen, da Deutschland bisher keine Möglichkeit hatte, unklare Preisangaben zu sanktionieren.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, da Nichtbeachtung als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Während der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Strafen begrüßt, fordert er gleichzeitig präzisere Definitionen für "faire" Preise. Branchenverbände warnen hingegen, dass die vollständige Transparenz in der Praxis umsetzungstechnische Hürden mit sich bringen könnte.
Die neuen Regeln stellen sicher, dass E-Auto-Fahrer vor dem Laden die vollständigen Kosten einsehen können. Betreiber müssen sich nun an strengere Transparenzvorgaben halten – andernfalls drohen Sanktionen. Die Änderungen bringen das deutsche Recht in Einklang mit den EU-Vorgaben und schließen eine lang bestehende Vollzugslücke.






