Windkraftanlage siegt über Paragliding-Club: Gericht gibt grünes Licht für Bauprojekt
Leon SchulzParagliding Club Fails in Lawsuit Against Wind Turbine in North Rhine-Westphalia - Windkraftanlage siegt über Paragliding-Club: Gericht gibt grünes Licht für Bauprojekt
Ein Paragliding- und Drachenseglerclub in Nordrhein-Westfalen hat seinen Rechtsstreit gegen eine geplante Windkraftanlage im Hochsauerlandkreis verloren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes wies den Eilantrag des Vereins ab und ebnete damit den Weg für das Projekt.
Die Anlage soll etwa 550 Meter vom Startplatz des Clubs entfernt errichtet werden – eine Nähe, die Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und betrieblicher Einschränkungen aufwirft.
Der Verein hatte argumentiert, die Windkraftanlage werde unzumutbare Grenzen für den Flugbetrieb setzen und erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Besonders bei schwächerem Wind, so die Befürchtung, würde der Betrieb stark beeinträchtigt.
Das OVG urteilte jedoch, der Club sei ordnungsgemäß in das Planungsverfahren einbezogen worden. Zwar räumte das Gericht ein, dass es zu gewissen Einschränkungen kommen werde, doch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass das Projekt die Existenz des Vereins gefährde. Bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h könnten Flüge demnach weiterhin mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen stattfinden.
Mit dieser Entscheidung kann die Windkraftanlage nun wie geplant gebaut werden. Die rechtlichen Möglichkeiten des Vereins sind ausgeschöpft, sodass dem Vorhaben keine weiteren unmittelbaren Hindernisse im Weg stehen.
Durch das Urteil wird die Anlage in der Nähe des Startplatzes errichtet werden. Zwar müssen die Flugaktivitäten möglicherweise angepasst werden, doch hielt das OVG die Auswirkungen für nicht so gravierend, dass das Projekt gestoppt werden müsste. Der Club wird sich nach Fertigstellung der Anlage an die neuen Bedingungen anpassen müssen.






