17 April 2026, 06:07

Bielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschtem ETA-Antrag für Großbritannien

Plakat mit Text und Logo, das versteckte Gebühren in Rechnungen zeigt, die Familien monatlich Hunderte von Dollar kosten können.

Bielefelder Paar entgeht Betrug bei gefälschtem ETA-Antrag für Großbritannien

Ein Paar aus Bielefeld entging nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte Website, als es einen Reiseantrag für das Vereinigte Königreich stellte. Nach verdächtigen Belastungen auf ihrem Konto erstatteten sie am 13. März 2026 Online-Anzeige bei der Polizei. Der Vorfall zeigt die Risiken auf, die mit der Nutzung inoffizieller Seiten für Visumanträge verbunden sind.

Die beiden hatten im Internet nach einer Electronic Travel Authorisation (ETA) gesucht, die seit Anfang 2025 für die Einreise nach Großbritannien erforderlich ist. Sie gaben ihre persönlichen Daten sowie Kreditkarteninformationen in ein scheinbar offizielles Antragsformular ein. Bis zur Zahlungsabwicklung war die Gesamtgebühr jedoch auf etwa 240 Euro angestiegen – deutlich über der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro.

Misstrauisch wegen der hohen Summe verweigerten sie die Transaktion. Ihre Bank sperrte die Karte daraufhin vorsorglich. Der echte ETA-Antrag muss ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung unter gov.uk/eta gestellt werden.

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Die Verbraucherzentrale Deutschland rät Reisenden, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität einer Website zu prüfen. Behörden betonen, dass nur direkte Anträge bei den britischen Behörden gültig sind.

Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar einen finanziellen Schaden abwenden. Der Fall dient als Mahnung, für Reisen ins Vereinigte Königreich ausschließlich das offizielle ETA-Portal zu nutzen. Die Polizei warnt weiterhin vor betrügerischen Websites, die Visumantragsteller ins Visier nehmen.

Quelle