Sachsen-Anhalt: Neues Gesetz ermöglicht einfache Änderung des Geschlechtseintrags
Jonas SchulteSachsen-Anhalt: Neues Gesetz ermöglicht einfache Änderung des Geschlechtseintrags
In Sachsen-Anhalt erleichtert ein neues Gesetz die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags. Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz Anpassungen ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen von diesem Verfahren Gebrauch gemacht, um ihre offiziellen Unterlagen anzupassen.
Die Reform ist bereits seit mehreren Monaten in Kraft. Behördenangaben zufolge handelt es sich bei den Antragstellern fast ausnahmslos um Erwachsene – nur in etwa 40 Fällen waren Minderjährige betroffen. Bei den meisten dieser jüngeren Antragsteller erfolgte die Änderung von weiblich zu männlich.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Auswirkungen des Gesetzes weitgehend positiv. Seit seiner Einführung gab es lediglich einen Verdachtsfall auf Missbrauch. In nur vier Fällen haben Personen nach einer ersten Änderung eine zweite Korrektur ihres Geschlechtseintrags vorgenommen.
Bereits jetzt laufen Diskussionen über mögliche Nachbesserungen des Gesetzes. Ein vorgeschlagener Zusatz sieht vor, dass Personen mit Vorstrafen fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Geschlechtseintrag ändern dürfen.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Anpassung des Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Zwar nutzen vor allem Erwachsene das Verfahren, doch auch eine kleine Gruppe Minderjähriger hat davon Gebrauch gemacht. Die Behörden beobachten die Entwicklung weiterhin und könnten die Regelungen auf Grundlage der ersten Erfahrungen anpassen.






