Keine Halbierung der städtischen Grundsteuer: Kommunalparlament lehnt FDP-Anfrage ab

Keine Halbierung der städtischen Grundsteuer: Kommunalparlament lehnt FDP-Anfrage ab
Keine Halbierung der Pauschalen für Stadträte: Kommunalparlament lehnt Antrag der FDP/Freie Wähler-Fraktion ab
Keine Halbierung der Pauschalen für Stadträte: Kommunalparlament lehnt Antrag der FDP/Freie Wähler-Fraktion ab
- Dezember 2025
Der Stadtrat von Halle (Saale) hat einen Antrag abgelehnt, die Aufwandsentschädigungen für gewählte Mandatsträger um die Hälfte zu kürzen. Der von der FDP/Freie Wähler-Fraktion eingebrachte Vorschlag sah vor, die monatlichen Zahlungen von 230 Euro auf 115 Euro zu senken. Die Stadtverwaltung argumentierte, eine solche Maßnahme würde die Ratsmitglieder ungleich belasten und bestehende rechtliche Rahmenbedingungen außer Acht lassen.
Das abgelehnte Vorhaben zielte darauf ab, die Pauschalentschädigung für alle Stadträte sowie zusätzliche Zahlungen für Funktionsträger zu reduzieren – darunter Ausschussvorsitzende, Fraktionsvorsitzende und weitere Schlüsselpositionen. Befürworter des Antrags hatten betont, die Kürzungen würden die Haushaltsbelastung verringern.
Eine Analyse der Stadtverwaltung ergab, dass eine Senkung der Entschädigung auf 115 Euro den Sätzen in deutlich kleineren Kommunen entsprechen würde – konkret in Städten mit 5.001 bis 10.000 Einwohnern. Halle (Saale) als Großstadt bewegt sich derzeit innerhalb der Grenzen der Sächsisch-Anhaltinischen Kommunalentschädigungsverordnung (KomEVO LSA). Die Verwaltung wies darauf hin, dass selbst die aktuellen Zahlungen unter den gesetzlich zulässigen Höchstbeträgen liegen. Zudem unterliegen die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche kommunale Tätigkeiten eigenen rechtlichen Regelungen, die nicht allein aus Haushaltsgründen geändert werden dürfen. Die Entscheidung bedeutet vorerst eine Beibehaltung des Status quo – die Bezüge der Stadträte bleiben unverändert.
Mit der Ablehnung des Antrags verbleiben die Entschädigungen für die Halleschen Stadträte auf dem bisherigen Niveau. Die städtische Prüfung hatte gezeigt, dass die geplanten Kürzungen die Zahlungen auf das Niveau deutlich kleinerer Gemeinden gesenkt hätten. Da keine Änderungen beschlossen wurden, bleibt das bestehende Entschädigungssystem in Kraft.

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